Erklärung der Steirischen Friedensplattform zum Bericht der Kronenzeitung „Steirische Plattform fordert Freiheit für einen Terroristen“ vom 17.10.20

Im Krone-Artikel wird behauptet, dass der Palästinenser A. Abu-Habel mit Lorenz K. eine „Terrorzelle gebildet haben soll“. Bei dieser Behauptung handelt es sich um eine reine Vermutung. Abdelkarim Abu Habel ist in keinem Verfahren in dieser Sache verurteilt worden. Bis nicht der juristische Sachverhalt geklärt ist, beruht diese Behauptung auf reinen Mutmaßungen und es gilt die Unschuldsvermutung. Dasselbe gilt vor allem für die Behauptung, dass „Bombenbauteile“ bei ihm gefunden worden seien.

 

WER IST ABDELKARIM ABU HABEL?

Abdelkarim Abu Habel ist ein junger Palästinenser aus Gaza. Nachdem er als Dreizehnjähriger Steine auf Israelische Soldaten und Militärfahrzeuge geworfen hatte, verbrachte er 9 Jahre in israelischer Haft. Nach seiner Flucht nach Österreich wurde er im Frühjahr 2018 von einem österreichischen Geschworenengericht zu lebenslanger Haft verurteilt – wegen Anstiftung zum Terrorismus per Telefon. Aus der spärlichen Berichterstattung und dem Revisionsurteil lässt sich entnehmen, dass die Tat, zu der es nie kam, im besetzten Ost-Jerusalem hätte stattfinden sollen. Die Frage, ob die angeblich geplanten Opfer jüdische Israelis oder muslimische Gläubige hätten sein sollen, blieb ungeklärt. Da der Tatort angeblich bei der Al Aqsa-Moschee geplant war, wären die Opfer der vermeintlichen muslimischen Attentäter ja vor allem muslimische Gläubige gewesen. Welche verquere politische Logik dahinterstecken sollte, wurde nicht geklärt. Und die Aussagen der zwei Belastungszeugen, selbst jugendliche Palästinenser, mussten per Skype aus einem israelischen Gefängnis ihre Aussagen machen.

Das Gericht befand A. Abu Habel einer Tat für schuldig, für die sie sich augenscheinlich allein auf Unterlagen der Besatzungsmacht Israels stützte. In der Urteilsargumentation findet sich keinerlei Hinweis auf den kolonialen Kontext. Unklar bleibt, wie die unterstellte Mitgliedschaft in der Hamas nachgewiesen wurde. Das Gericht ging zudem faktenwidrig davon aus, die UNO habe die Hamas als Terrororganisation eingestuft. Weitere Unkenntnis bewies das Gericht, indem es zu Ostjerusalem in Klammer „Israel“ hinzufügte, so als läge Ostjerusalem in Israel und nicht in Palästina, was eindeutig den völkerrechtlichen Bestimmungen widerspricht.

Laut APA begründete die Richterin ihr Urteil entschieden politisch: „Es bedürfe der Höchststrafe, um dem Angeklagten vor Augen zu führen und auch zu signalisieren, dass dies nicht der richtige Weg sei, politische Veränderungen herbeizuführen.“ Erschwerend komme die „einschlägige Vorstrafe“ in Israel – wegen Steinewerfens! – hinzu.

Völlig ausgeblendet wurde von ihr das Faktum, dass die israelische Justiz über PalästinenserInnen, die nicht israelische StaatsbürgerInnen sind, eine aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts stammende Kolonialmilitärjustiz ist und dass dabei auch Folter eingesetzt wird, um „Geständnisse“ zu erpressen.

A. Abu Habel wurde allein auf Grund der Aussagen und Unterlagen des israelischen Geheim-dienstes vom österreichischen Gericht verurteilt.

Es wurde nicht einmal verlangt, dass die Zeugen vor einem österreichischen Gericht aussagen, damit die Richterin beurteilen kann, ob sie freiwillig und wahrheitsgemäß ausgesagt haben.

Warum glaubt die österr. Justiz ohne Wenn und Aber den israelischen Geheimdiensten, die für ihre – gelinde gesagt – unlauteren Methoden bekannt sind?

Die StFp stellt klar: Bevor wir uns eine Meinung gebildet haben, haben wir uns mit dem Revisionsurteil beschäftigt. Wir sind dabei auf einige Fragwürdigkeiten gestoßen und hinterfragen daher die Umstände, die zu diesem Urteil geführt haben. Große Zweifel haben wir auf jeden Fall an der Höhe des Strafausmaßes: Lebenslänglich. Für eine Tat, die nicht begangen wurde. Wir unterstellen der österreichischen Justiz keine generelle Gesinnungsjustiz, halten aber den Vorwurf im Fall dieses Urteils aufrecht.

Es ist bekannt, dass Israel PalästinenserInnen aus dem Widerstand auch in anderen Ländern verfolgt und – wider Menschen- und Völkerrecht – auch exekutiert.

Es ist Israel, das versucht, Österreich in seine kolonialen Aggressionen einzubinden, somit den Konflikt exportiert. Österreichs historische Mitverantwortung am Schicksal der PalästinenserInnen soll im Sinne der kolonialen Interessen einer ethnonationalistischen israelischen Politik fortgeschrieben werden.

Der Fall von A. Abu Habel ist ein Beispiel dafür und darf nicht Schule machen.

Die Hintergründe des Falles und die Vorgehensweise des österr. Gerichts müssen unbedingt hinterfragt werden.

Wir fordern nicht die Freilassung Abu Habels, sondern einen neuen fairen Prozess!

Was die Mediendarstellung in der Kronenzeitung betrifft, legen wir der Journalistin Monika Krisper die eingehende Auseinandersetzung mit einem journalistischen Arbeitsgrundsatz nahe: Audiatur et altera pars. Höre auch die andere Seite. Frau Krisper und die Kronenzeitung haben uns weder zu dieser noch zu vorangegangenen Attacken der Kronenzeitung auf uns, jemals kontaktiert. Sie haben damit diesen ethischen Grundsatz klar verletzt.

Wir fordern sie daher auf, nicht nur unkritisch die extrem proisraelische Sichtweise von Präsident Rosen, sondern auch diese Darstellung der StFP medial wiederzugeben und uns für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen.

Noch besser wäre freilich ein „Runder Tisch“ wie er im Rahmen des Grazer Menschenrechtsbeirates angedacht wurde, dann aber durch die Gesprächsverweigerung von Herrn Rosen – auch gegenüber Univ. Prof. Benedek – zu Fall gebracht wurde.

Wie schon in einem unbeantwortet gebliebenen Email vom 03. 09. 2020 an Herrn Rosen, bekunden wir erneut unser Interesse an einem Gespräch und ersuchen ihn neuerlich um einen Termin. Dabei könnte es zu jener wahrhaftig geführten tiefergehenden Auseinandersetzung unserer Standpunkte kommen, die er selbst am 26. August in einer Diskussionssendung auf Puls 4 eingefordert hat, https://www.puls4.com/pro-und-contra/videos/ganze-folgen/Ganze-Folgen/Angriff-auf-Grazer-Kultusgemeinde-Wie-stoppen-wir-Antisemitismus .

Für die Steirische Friedensplattform

Franz Sölkner   Helga Suleiman

Graz, am 18.Okt. 2020

Weitere Informationen:

Ist das verhältnismäßig? Verdacht auf Gesinnungsjustiz

Artikel auf StFp Homepage