Demo-Verbot: Pauschalverdacht gegen Türken, Afghanen, Araber, Tschetschenen

Der Untersagungsbescheid im Wortlaut

Die für 21. Mai 2021 von Fritz Edlinger gemeinsam mit einem Dutzend Prominenter wie Andreas Wabl oder Mitgliedern von Pax Christi angezeigte Demonstration unter dem Motto „Neutralität und Versammlungsfreiheit, Nein zur Vertreibung der PalästinenserInnen – Schluss mit den Bombardierungen!“ wurde abermals untersagt.

Wir verurteilen dieses Verbot nicht nur als antidemokratisch, sondern als Ausdruck diskriminierender Verdächtigung.

Es ist bereits das vierte Verbot einer pro-palästinensischen Meinungsäußerung. Die Begründung ist immer ähnlich und fußt auf der kollektiven Unterstellung von Antisemitismus und Gewaltbereitschaft von Menschen muslimischen Glaubens und mit Migrationshintergrund. Explizit genannt werden die Türkei, Afghanistan, arabische Länder und Tschetschenien.

In allen Untersagungen werden die „extreme Gewaltbereitschaft“ betont und „Ausschreitungen“ heraufbeschworen, gleichlautend mit Medienberichten, nach denen dadurch jüdische Menschen in Gefahr wären. Die Realität schaut aber ganz anders aus: Die Demonstrationen waren völlig friedlich, es ist zu keinerlei Zwischenfällen und Konflikten gekommen, selbst nicht angesichts der Verbote. Auch die stille Mahnwache am 16.5. wurde ruhig begangen – ungeachtet des Verbots. Die Polizei ließ meist sogar gewähren, weil offensichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestand.

Es ist vielmehr die Regierungspolitik, die Öl ins Feuer gießen, Schuldige finden und offensichtlich ihr Feindbild am Köcheln halten will.

Demonstrativ haben sie die Flagge der Kriegspartei Israel gehisst, wollten MuslimInnen und antikolonial Gesinnte demütigen, die Neutralität desavouieren und auf der Seite der Apartheid-Politik stehen. Und sie haben den Verteidigern der ungeteilten Menschenrechte und der demokratischen Meinungsäußerung einen Maulkorb verpasst. Sie haben die demokratische und antifaschistische Verfassung verletzt.

Die Gewalt geht von der Besatzung aus, die vertreibt, kolonisiert und den PalästinenserInnen die Selbstbestimmung verweigert. Entsprechend unverhältnismäßig ist auch die Zahl der Opfer immer zu Ungunsten der PalästinenserInnen.

Stets wird auch mit der hetzerischen Unterstellung des Antisemitismus gearbeitet. Auch im Untersagungsbescheid wird wieder die falsche Gleichsetzung von „antiisraelisch“ mit „antisemitisch“ gemacht, auf der die Diffamierungskampagne beruht.

Gleiche Rechte für alle Menschen zu fordern, Apartheid bloßzustellen, ist nicht antisemitisch! Das sagen nicht nur wir, sondern hunderte UN-Resolutionen und das Völkerrecht, das von Israel systematisch gebrochen wird.

Sebastian Kurz rühmt sich gerne seiner Nähe zu Israel und Netanjahu – um Distanz zu deren Rassismus ist er offensichtlich nicht bemüht.