Logo
Site-Logo
Site Navigation

Liste GAZA - Stimmen gegen den Völkermord

28/6/2024
Für Frieden, Neutralität und Gerechtigkeit Seit bald einem Jahr begeht Israel einen Völkermord an den Palästinenserinnen und Palästinensern, doch von den im österreichischen Parlament vertretenen Parteien hat sich bisher niemand dagegen ausgesprochen. Die … [weiterlesen]

Newsletter

Wir laden alle Interessierten ein unseren Newsletter zu abonnieren:
https://listi.jpberlin.de//mailman/listinfo/oesterreich

Oder auch durch ein einfaches Mail an: info@palaestinasolidaritaet.at

Vorläufige Stellungnahme Pröbsting nach Urteil Strafprozess wegen Unterstützung des palästinensischen Widerstands


5. Mai 2024

Prozess gegen Pro-Palästina-Aktivist Michael Pröbsting: Der Kampf geht weiter!

Bericht des RCIT Media Teams, 3. Mai 2024, www.thecommunists.net

Der Prozess gegen den Pro-Palästina-Aktivisten Michael Pröbsting endete mit einem Schuldspruch und einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten. Wie wir berichteten, wurde Michael wegen seiner in einer Video-Botschaft dargelegten Solidarität mit dem palästinensischen Widerstand und der Ablehnung des israelischen Apartheid-Staates angeklagt. Die Staatsanwaltschaft behauptete, dass dies eine „Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten gem. § 282a Abs. 2 iVm Absatz 1 StGB“ darstellen würde.

Michael, der auch Internationaler Sekretär der Revolutionary Communist International Tendency (RCIT) ist, wies bereits in einer vor zwei Wochen veröffentlichten Stellungnahme die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf das Schärfste zurück. (Siehe https://www.thecommunists.net/rcit/petition-no-to-criminal-complaint-against-pro-palestine-activist-michael-proebsting/#anker_21, der link zu dem inkriminierten Video ist https://www.youtube.com/watch?v=F9JVAidTIEI)

Michael betonte in dem fast zweieinhalb Stunden dauernden Verfahren den zutiefst politischen Charakter des Prozesses. Sein einziges Verbrechen bestehe darin, seine Unterstützung für den legitimen bewaffneten Widerstand des palästinensischen Volkes gegen die israelischen Besatzungskräfte zum Ausdruck gebracht zu haben sowie seine Ablehnung des zionistischen Staates. In Wirklichkeit zeigt die Anklage, wie weit die Unterstützung für den israelischen Terrorstaat in Politik und Staatsanwaltschaft reicht.

Er beendete sein Schlusswort mit folgenden Sätzen (die auch in einigen Medien zitiert werden): „Wir erleben gerade einen geschichtlichen Moment von großer Bedeutung. Während einer der schlimmsten Völkermorde der jüngeren Geschichte stattfindet, entsteht weltweit eine riesige Solidaritätsbewegung mit dem palästinensischen Volk, die an 1968 erinnert. Ich und viele andere, die den palästinensischen Widerstand als gerecht empfinden – wir stehen auf der richtigen Seite der Geschichte. Sie, Herr Rat und Frau Staatsanwältin, sind heute hier, um über mich zu urteilen. Sie entscheiden aber auch darüber, wie die Geschichte über sie urteilen wird!

In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, Mag. Dr. Stefan Apostol, dass „beide Seiten Recht haben“ und sprach von einem „salomonischen Urteil“. Während Michael und seine Rechtsanwältin, Dr. Astrid Wagner, auf Freispruch plädierten, forderte die Staatsanwaltschaft eine „strenge“ oder „drakonische“ Strafe (die Höchststrafe beträgt in diesem Fall 2 Jahre Haft). Eine bedingte Haftstrafe bedeutet, dass Michael – im Falle einer Wiederholung einer solchen Tat – zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt werden kann.

Wir werden uns in den nächsten Tagen über die weitere Vorgehensweise beraten und die nächsten Schritte entscheiden. Danach werden wir eine ausführlichere Stellungnahme zu dem Urteilsspruch veröffentlichen. Wir wollen uns an dieser Stelle bei Frau Dr. Astrid Wagner herzlich für ihre umsichtige und engagierte Verteidigung bedanken!

Vor Beginn des Prozesses fand eine Kundgebung mit mehr als 40 Solidaritätsaktivistinnen und -aktivisten vor dem Landesgericht für Strafsachen statt. Es waren palästinensische, syrische, ägyptische, irakische und baskische Aktivisten anwesend. Ebenso beteiligten sich auch Vertreter der „Palästina Solidarität Österreich“, des Arabischen Palästina Clubs, Internationalen Kommunistischen Liga (IKL), des Funke und der Linkswende an der Kundgebung. Die IKL hat darüber hinaus auch Solidaritätskundgebungen in New York, Los Angeles, Mexico City, Berlin, London, und Mailand organisiert. Neben Michael Pröbsting sprach auch Genossin Doris von der IKL auf der Kundgebung.

Leider durfte jedoch fast niemand der Aktivisten als Beobachter am Prozess teilnehmen, da die Verhandlung kurzfristig in einen sehr kleinen Saal verlegt wurde, um so eine Beteiligung der Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten. Nicht einmal alle anwesenden Journalisten oder Michaels Frau durften der Verhandlung beiwohnen! Trotzdem warteten viele Aktivisten vor dem Gerichtssaal, um danach den Ausgang des Prozesses zu erfahren. Wir wollen uns an dieser Stelle bei allen Brüdern und Schwestern, allen Genossinnen und Genossen für ihre großartige Unterstützung bedanken!

Der Prozess stieß auch auf ein sehr breites Echo in in- und ausländischen Medien. Eine Reihe von Journalistinnen und Journalisten waren vor Ort anwesend und fast alle österreichischen mainstream Medien berichteten über den Prozess in längeren Artikeln. (Siehe unseren provisorischen Medienspiegel hier, Ankerhttps://www.thecommunists.net/rcit/petition-no-to-criminal-complaint-against-pro-palestine-activist-michael-proebsting/#anker_27)

Ungeachtet wie der Prozess letztendlich ausgehen wird, unsere Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf wird nicht nachlassen! Wir machen weiter!

Ein Video mit einer ersten Stellungnahme von Michael Pröbsting zum Ausgang des Prozesses