Die Novelle des NS-Verbotsgesetzes, die Umdeutung des Antisemitismus, der Verrat am antifaschistischen Auftrag durch die Regierung der Republik und die Verharmlosung des NS-Terrors
Veranstaltet von: Palästina Solidarität Österreich
Es diskutieren:
Astrid Wagner, Anwältin
Boris Lechthaler, Solidarwerkstatt Österreich
Dalia Sarig, jüdische Aktivistin
Ernst Wohlrab, KZ-Verband
Moderation: Martin Weinberger
Datum: Donnerstag, 6. Juni 2024
Zeit: 19 Uhr
Ort: Freies Wort, Rögergasse 24–26 (Souterrain), 1090 Wien
Ende 2023 wurde das NS-Verbotsgesetz, geschaffen 1947 im Geiste des „Niemals wieder“ und als Teil des antifaschistischen Auftrags der ganzen Republik zur Verhinderung aller Versuche, die nationalsozialistische Ideologie und ihre Vertreter*innen wieder politischen Einfluss gewinnen zu lassen, novelliert. Es ist die erste Novellierung seit 1992. Der Hintergrund dieser Novellierung besteht in der leichteren Anwendbarkeit des Gesetzes, dessen hohe Strafen dem entgegenstanden. Jetzt wird zwischen einem Grunddelikt und zwei Qualifizierungsgraden unterschieden. Die im Regierungsprogramm vereinbarte Novellierung ist eine der Maßnahmen im Zuge der „nationalen Strategie gegen Antisemitismus“. Mittlerweile haben wir das Jahr 2024. Israel begeht seit über sieben Monaten einen aktiven Völkermord an den Palästinenser*innen und das offizielle Österreich steht dabei an seiner Seite. Bei der Kriminalisierung der Solidarität mit Palästina spielt das Konstrukt des „Antisemitismus“ nach der IHRA-Definition eine wesentliche Rolle, wonach die Kritik an Israel per se einem Vernichtungswillen an Jüdinnen und Juden gleichgesetzt wird. Der palästinensische Widerstand gegen Kolonialismus, Apartheid und Besatzung wird in diesem zionistischen Narrativ zu einem „antijüdischen Terror“ umgedeutet und den NS-Terrormaßnahmen an die Seite gestellt. Auch in Österreich gab es immer wieder Versuche, die Proteste im Sinne der Neutralität und des „Niemals wieder“ gegen Genozid und Massenmord mit einer „Begünstigung nationalsozialistischer Bestrebungen“ in Verbindung zu bringen. Die Veränderungen (insbesondere an VBG 1947 § 3h) bedeuten nun die Möglichkeit zu einer pervertierten Anwendung des Gesetzes zum Verbot des „Niemals wieder“, indem das Eintreten für Demokratie und Menschlichkeit und die Verhinderung von Völkermord gegen die Palästinenser*innen als Verharmlosung der „nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ porträtiert wird. Schließlich hat die österreichische Regierung ihre Gutheißung der israelischen „terroristischen Straftaten“ gegen die Palästinenser*innen schon zur Genüge unter Beweis gestellt, sie werden vor dieser Pervertierung also nicht zurückschrecken. In den Medien werden gegen die Palästinasolidarität bereits solche Geschütze aufgefahren und ihr wird „infame Verharmlosung des NS-Terrors“ unterstellt. Wie können wir uns zur Wehr setzen gegen die Umdeutung des Antisemitismus, den Verrat am antifaschistischen Auftrag der Regierung und die Verharmlosung des NS-Terrors durch die Gleichsetzung mit Widerstand gegen Kolonialismus, Apartheid und Besatzung? Was können wir tun gegen das drohende Verbot des „Niemals wieder“?