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Verwaltungsgericht: Demokratisches Recht, gegen Zionismus zu sein


31. Juli 2024

Liebe FreundInnen Palästinas,

das Wiener Verwaltungsgericht hat heute, 31. Juli 2024, unserer Beschwerde gegen die Untersagung der Kundgebung am 12. Dezember 2023 stattgegeben. Grund für die Untersagung der Kundgebung vom 12. Dezember mitsamt einer Reihe angemeldeter Kundgebungen war die Parole „Vom Jordan zum Mittelmeer … Keinen Zionismus mehr“.

Am 30. November 2023 wurde eine Kundgebung des Arabischen Palästina-Clubs mit dem Titel „Stand with Gaza“ aufgelöst, nachdem die OrganisatorInnen der Aufforderung der Polizei, den oben Slogan zu unterlassen, nicht gefolgt waren. Während die Exekutive die Position vertritt, diese Parole als eine Abwandlung der ebenfalls untersagten Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ sehen die OrganisatorInnen diese nicht als Abwandlung, sondern als Präzisierung der Forderung, ein für die AraberInnen in Palästina nachteiliges, auf dieser Ideologie basierendes Regime zu beenden.

Der Behauptung der Exekutive, diese Parole sei von Hamas verwendet, steht die Tatsache entgegen, dass diese von den OrganisatorInnen der besagten Kundgebungsserie erdichtet wurde. Das ist ein kleiner Erfolg im Kampfe gegen Zionismus und Polizeiwillkür, leider an diesem traurigen Tag, an dem die zionistische Aggression eine neue Spitze erreicht hat, die den Charakter des Zionistenregimes als Gefahr für die gesamte Region deutlich zeigt.

In diesem Sinne, Freiheit für Palästina! Nieder mit dem Zionismus!

Arabischer Palästina-Club
Wien, 31.07.2024