Niederlage der Gesinnungsjustiz und Erfolg des legitimen Protests gegen Völkermord und Besatzung

Ahmad Hilal, der nach einer Palästina-Demonstration festgenommen und drei Wochen in U-Haft behalten wurde, wurde am 8.1. freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei konnten keinerlei stichhaltige Beweise für die „Verhetzung“, die sie ihm vorwarfen, vorlegen.

In Haft behalten wurde Ahmad nach einer verwaltungsrechtlichen Amtshandlung im Rahmen einer Demo, wegen des Spruchs „From the River to the Sea, Palestine will be free“, da eine Polizistin angeblich gehört hatte, dass Ahmad bei der Festnahme gerufen hätte, er würde „alle Israeliten umbringen“. Abgesehen davon, dass der Ausdruck „Israeliten“ Ahmads Sprachgebrauch in keiner Weise entspricht, hörte niemand auf der Demonstration –auch nicht die Kolleg:innen der Polizistin, die die Aussage tätigte, die Ahmed drei Wochen ungerechtfertigt in Haft brachte – den angeblichen Ruf.

Die Polizei versuchte mit dem konstruierten Vorwurf erneut bewusst, eine angebliche Nähe palästinensischer Aktivist:innen und der Palästinasolidarität zu Antisemitismus zu konstruieren, um Palästinasolidarität gesellschaftlich zu delegitimieren und implizit den anhaltenden Völkermord sowie die ethnischen Vertreibungen der Palästinenser:innen in Gaza und dem Westjordanland zu legitimieren.

Der endgültige Freispruch Ahmads zeigt, dass es der Exekutive trotz entsprechender Erlässe nicht gelingt, dem Spruch „From the River to the Sea“ eine neue, ihrer ideologischen Vorstellung entsprechende Bedeutung einzuschreiben, die dieser historisch nicht hat. Der Freispruch ist ein wichtiger Erfolg zur Verteidigung des legitimen Protests gegen Besatzung und Völkermord sowie gegen eine Praxis der Gesinnungsjustiz, die auch in Österreich zunehmend gegen Palästinaaktivist:innen angewendet wird.

Denn Ahmads Fall ist leider kein Einzelfall, auch wenn die Behörden an ihm ein besonders willfähriges Verhalten an den Tag legten, um ein abschreckendes Beispiel statuieren zu können. Vielmehr gehen Polizei und Behörden gegen pro-palästinensische und antiimperialistische Aktivist:innen systematisch einschüchternd vor: durch Anzeigen, Vorladungen zu Einvernahmen wegen angeblicher Unterstützung von Terrorismus aufgrund der Teilnahme an Demonstrationen (wie etwa im Falle des Protests gegen das Drohnenevent in Wien-Simmering) und – wie im Fall von Ahmad – wochenlangen Freiheitsentzug ohne Grundlage bzw. auf Basis unbelegter Vorwürfe einzelner Polizist:innen.

Es ist entscheidend festzuhalten, dass bisher alle diese Verfahren mit Freisprüchen endeten oder es gar nicht erst zu Verfahren kam. Dennoch sind diese Anklagen für die betroffenen Aktivist:innen mit massiven finanziellen, psychischen und persönlichen Folgen verbunden: Anwaltskosten, Arbeitsausfälle und die Erhaltungskosten während der U-Haft – wie im Falle Ahmads –, Stigmatisierung sowie der anhaltende Druck durch staatliche Repression wirken weit über das jeweilige Verfahren hinaus.

Umso wichtiger ist es, diese Freisprüche öffentlich zu machen, um gegen die Praxis der Gesinnungsjustiz vorzugehen, die darauf abzielt, legitimen Protest gegen Völkermord, Besatzung, Vertreibung und Kriegshetze mundtot zu machen.