10. Jänner 2026 – Wien.

Die Hind Rajab Foundation (HRF) hat in Österreich Strafanzeige gegen den israelischen Soldaten Yonatan Akriv eingebracht. Ihm werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Handlungen mit genozidalem Charakter im Rahmen des israelischen Militäreinsatzes in Gaza vorgeworfen.

Die Anzeige folgt auf die Bestätigung, dass sich Akriv auf österreichischem Staatsgebiet aufhält. Damit werden Österreichs völkerrechtliche Verpflichtungen ausgelöst, mutmaßliche Täter der schwersten internationalen Verbrechen zu ermitteln, sobald sie sich im eigenen Hoheitsgebiet befinden.






Aufnahmen zeigen Yonatan Akriv im Zusammenhang mit Zerstörungen in Gaza.


Von Beweisen zu Verantwortung

Die Anzeige stützt sich auf die Ermittlungsarbeit der HRF zu Akrivs Dienst im 8717. „Alon“-Bataillon, einer Einheit, die wiederholt mit der systematischen Zerstörung ziviler Infrastruktur in Gaza in Verbindung gebracht wird.

Die Ermittlungen belegen Akrivs Anwesenheit bei größeren Bodenoperationen und seine Beteiligung an der gezielten Sprengung eines zivilen Gebäudes im Norden Gazas.
Die Zerstörung war laut HRF „kontrolliert, vorgeplant und nach vollständiger militärischer Kontrolle durchgeführt“ – jeder Hinweis auf militärische Notwendigkeit entfällt.

Satellitenbilder und Geolokalisierung zeigen, dass das Gebäude Anfang November 2023 noch intakt war und Wochen später absichtlich zerstört wurde. Akriv selbst veröffentlichte Aufnahmen der Sprengung, eingebettet in ein Muster, in dem Zerstörung „dokumentiert, verbreitet und normalisiert“ wurde.

Mit dieser Anzeige gehe man, so HRF, „vom Dokumentieren von Verbrechen zur Erzwingung rechtlicher Verantwortung durch einen europäischen Staat“ über.

Videoaufnahmen dokumentieren Yonatan Akriv im Zusammenhang mit der Zerstörung ziviler Infrastruktur in Gaza. Video: Quelle: hindrajabfoundation.org

Mehr als ein Einzelfall
Die Anzeige fordert die österreichischen Behörden auf, Akrivs Handlungen nicht isoliert, sondern als Teil einer koordinierten Kampagne zu untersuchen. Konkret geht es um den Verdacht auf:

  • Kriegsverbrechen, darunter die gezielte Zerstörung ziviler Objekte und massive Sachbeschädigung ohne militärische Notwendigkeit;
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als Teil eines weitverbreiteten und systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung Gazas;
  • Völkermord, durch Beteiligung an Handlungen, die „Lebensbedingungen schaffen, die auf die Zerstörung einer Bevölkerung abzielen, indem Gaza unbewohnbar gemacht wird“.

Diese Vorwürfe stünden im Einklang mit Feststellungen von UN-Gremien, die die systematische Zerstörung des zivilen Lebens in Gaza als zentrales Merkmal der Kampagne benannt haben.

Österreichs ist verpflichtet zu handeln!

Österreich ist Vertragsstaat der Genfer Konventionen und des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und hat internationale Verbrechen in sein innerstaatliches Recht übernommen.
Wenn sich Verdächtige solcher Verbrechen auf österreichischem Gebiet befinden, so HRF, handle es sich „nicht um eine politische Frage, sondern um eine rechtliche Pflicht“.

Dyab Abou Jahjah, Generaldirektor der HRF, erklärt:

„Was wir in Europa sehen, ist eine wachsende Kluft zwischen rechtlichen Verpflichtungen und politischem Zögern.“
„Mit dieser Anzeige in Österreich verkleinern wir diese Kluft. Unsere Entschlossenheit ist klar: 2026 muss ein Jahr der Gerechtigkeit für die Opfer des Gaza-Genozids werden – nicht ein weiteres Jahr der Straflosigkeit.“

Natacha Bracq, Leiterin der Rechtsabteilung der HRF, ergänzt:

„Die Zerstörung in Gaza war weder chaotisch noch zufällig – sie folgte einer Methode.“
„Kontrollierte Sprengungen ziviler Gebäude sind ein Kennzeichen strafender und repressiver Kriegsführung. Werden sie massenhaft wiederholt, sind sie kein Kriegsschaden mehr, sondern Beweis für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.“

Kein Raum für Straflosigkeit

Die Anzeige in Österreich ist Teil einer globalen Rechtsstrategie der HRF:
Wo sich Verdächtige bewegen, folgt ihnen die Gerichtsbarkeit.

Ziel sei keine symbolische Verurteilung, sondern konkrete rechtliche Konsequenzen – Ermittlungen, Schutzmaßnahmen und letztlich Strafverfolgung.

Die Glaubwürdigkeit Europas als Raum des Rechtsstaats werde sich, so HRF, „nicht an Erklärungen, sondern an Handlungen messen“.
Das freie und unbehelligte Reisen mutmaßlicher Täter drohe sonst, europäische Städte zu stillen Zufluchtsorten der Straflosigkeit zu machen.

„HRF wird überall dort handeln, wo das Recht es zulässt und die Beweise es verlangen.“

Bild, Video, Text großteils übernommen von der hindrajabfoundation.org:
Original: https://www.hindrajabfoundation.org/posts/hrf-files-criminal-complaint-in-austria-against-israeli-soldier-yonatan-akriv