Schwerwiegende Kriminalisierung abweichender Meinungen unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Antisemitismus in Frankreich
Der derzeit der französischen Nationalversammlung zur Verabschiedung vorliegende Gesetzesentwurf Yadan gibt vor, „neue Formen des Antisemitismus” bekämpfen zu wollen. In Wirklichkeit stellt er eine tiefgreifende autoritäre Wende dar: einen legislativen Versuch, die Freiheit der politischen Meinungsäußerung, akademische Analysen und moralische Rechenschaftspflicht einzuschränken, wenn sie den Staat Israel betreffen. Weit davon entfernt, jüdische Bürger zu schützen, instrumentalisiert der Gesetzesentwurf den Kampf gegen Antisemitismus, um einen Staat und eine Ideologie der Kritik zu entziehen.
Im Zentrum des Vorschlags steht die bewusste Vermischung von Antisemitismus, Opposition gegen den Zionismus und Kritik an der Politik des Staates Israel. Durch die Aufnahme der umstrittenen „Arbeitsdefinition” der IHRA in das Strafrecht definiert der Gesetzesentwurf Antisemitismus faktisch neu und schließt nun auch Stellungnahmen ein, die politischer, historischer und rechtlicher Art sind. Israel als Siedlerkolonialprojekt zu bezeichnen, sein System der Apartheid zu analysieren – wie es von großen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert wird – oder seinen Anspruch auf ethnisch-nationale Exklusivität in Frage zu stellen, all das läuft Gefahr, zu strafbarer Äußerung zu werden. Dies ist keineswegs ein Nebeneffekt, sondern das eigentliche Ziel des Gesetzesentwurfs.
Die Gefahren einer solchen Herangehensweise sind gut dokumentiert. Die Definition der IHRA wurde wiederholt dazu benutzt, pro-palästinensische Stimmen an Universitäten, in der Zivilgesellschaft und in der öffentlichen Debatte zum Schweigen zu bringen. Selbst Kenneth Stern, einer ihrer Hauptautoren, hat vor ihrem Verwendung als Regulierungs- oder Strafmittel gewarnt. UN-Sonderberichterstatter sind ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass diese Definition den internationalen Rechtsstandards zur Meinungsfreiheit nicht entspricht. Sie zu einer Strafnorm zu machen, ist keine Verteidigung gegen Rassismus, sondern ein direkter Angriff auf den demokratischen Pluralismus.
Der Gesetzesentwurf führt darüber hinaus zu bedeutender rechtlicher Unsicherheit, indem er terroristische Straftaten übermäßig ausweitet , insbesondere durch die Begriffe „indirekte Anstiftung” und angebliche „Relativierung” von Terrorismus. Diese Begriffe sind so ungenau, dass sie die Kontextualisierung, Erklärung und wissenschaftliche Untersuchung selbst unter Strafe zu stellen drohen – eine Gefahr, auf die bereits der Conseil d’État hingewiesen hat. Noch alarmierender ist der Versuch, historische Vergleiche, einschließlich Analogien zum Völkermord, zu verbieten. Die vergleichende Analyse ist von zentraler Bedeutung für die Völkermordforschung und für den rechtlichen Begriff des Völkermords; ihr Verbot schützt das historische Gedächtnis nicht, sondern lässt es verkümmern und verfälscht es.
Noch schlimmer ist, dass der Gesetzesentwurf behauptet, Feindseligkeit (oder Kritik) gegenüber dem Staat Israel sei an sich untrennbar von. Eine solche Behauptung negiert die Vielfalt des jüdischen politischen Denkens, delegitimiert jüdische antizionistische Stimmen und weist französischen Juden implizit eine kollektive Verantwortung für die Handlungen eines ausländischen Staates zu. Damit reproduziert sie genau die Logik der kollektiven Zuschreibung, die seit jeher den Antisemitismus befeuert hat.
Die Französische Revolution, deren Motto „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit” nach wie vor ein zentraler Bestandteil der französischen Identität ist und auf deren Basis die Pariser Kommune sowie die Konzepte der demokratischen Teilhabe und der sozialen Rechte aufgebaut wurden, würde sich mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes selbst untreu werden.
Im Laufe seiner Geschichte hat Frankreich wiederholt große politische Umwälzungen erlebt, die zur Erweiterung demokratischer Rechte beigetragen und zu einer konstanten Neudefinition des Begriffes „Staat” geführt haben. Wie könnte dasselbe Land heute versuchen, ein Gesetz zu verabschieden, das den Kampf für gleiche Rechte in Palästina unter Strafe stellt? Wie lässt sich Apartheid rechtfertigen und Widerstand dagegen als „Terrorismus” bezeichnen? Wie kann das Recht der Menschen auf Selbstbestimmung missachtet werden, wenn Frankreich doch erst kürzlich in einer symbolischen Geste Palästina anerkannt hat? Und warum sollte Israel in seinem derzeitigen Zustand als unveränderliche und unhinterfragbare Einheit betrachtet werden?
Der Kampf gegen Antisemitismus –wie gegen jede Form von Rassismus – ist unerlässlich und bedingungslos. Er kann jedoch nicht geführt werden, indem man abweichende Meinungen kriminalisiert, Gedanken kontrolliert oder einen Staat, der sich auf Besatzung, Apartheid und Massengewalt eingelassen hat, vor Kritik abschirmt. Ein Gesetz, das Kritik im Namen des Schutzes unterdrückt, stärkt die Demokratie nicht – es höhlt sie aus. Der Yadan-Gesetzesentwurf muss in seiner Gesamtheit abgelehnt werden.
Von Michael Srba-Deywicz, politischer Analyist, politischer Repräsentant der Österreichischen Jüdisch Antizionistischen Initiative in Frankreich
Ergänzung zum legislativen Verfahren in Frankreich:
• Es wurde eine geänderte Fassung dieses Gesetztesentwurfs in der „Commission des lois“ der französischen Nationalversammlung angenommen. Diese Annahme betrifft ausschließlich die Ausschussphase und stellt keine endgültige Verabschiedung dar. Es wurden mehrere Amendements angenommen, die jedoch den grundlegenden Ansatz des Entwurfs – insbesondere die Ausweitung strafrechtlicher Tatbestände im Zusammenhang mit Antisemitismus und Israelkritik usw. – nicht aufgehoben haben.
• Am Ende die Promulgation: erst nach Bestehen einer eventuellen Verfassungsprüfung kann der Präsident der Republik das Gesetz verkünden; erst dann tritt es in Kraft.
• Nächste Schritte im parlamentarischen Verfahren: Plenardebatte in der Assemblée nationale (= 26.Jänner).
• Dort wird wird als nächstes im Plenum der Nationalversammlung beraten und können erneut Änderungsanträge eingebracht werden. Erst nach dieser Debatte erfolgt eine erste Abstimmung über den gesamten Text.
• Danach Weiterleitung an den Senat: wird der Entwurf von der Nationalversammlung angenommen, geht er anschließend an den Sénat. Auch dort erfolgt eine Ausschussprüfung und eine Plenarabstimmung. Der Senat kann den Text annehmen, ändern oder sogar ablehnen.
• „Navette parlementaire“ (Pingpong-Verfahren): falls sich Nationalversammlung und Senat nicht auf denselben Wortlaut einigen, beginnt das sogenannte Navette-Verfahren, bei dem der Text zwischen beiden Kammern hin- und hergeht. Im Streitfall kann letztlich die Nationalversammlung das letzte Wort haben.
• Verfassungsprüfung (optional, aber wahrscheinlich): nach der endgültigen Annahme kann der Text dem Conseil constitutionnel vorgelegt werden. Angesichts der bereits geäußerten Bedenken zu Rechtsklarheit, Verhältnismäßigkeit und Meinungsfreiheit gilt eine solche Prüfung als sehr wahrscheinlich.
