Am 26. Juli 2025 haben wir bei der Eröffnung der Salzburger Festspiele in der Felsenreitschule gegen die Unterstützung der österreichischen Bundesregierung für Israel protestiert. Während in Gaza ein Genozid stattfindet, stellt sich unsere Regierung nicht an die Seite der Opfer, sondern hinter diesen Staat – und macht sich damit politisch mitschuldig. Unser Ziel war es, auf den Genozid in Gaza aufmerksam zu machen und politische Verantwortung einzufordern.
Um 11:50 Uhr wurden wir festgenommen und bis 21:00 Uhr angehalten. Gegen diese Festnahme und Anhaltung habe ich eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht.
In meiner Beschwerde haben wir uns ausdrücklich auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen – insbesondere auf
Art. 10 EMRK (Meinungsfreiheit),
Art. 11 EMRK (Versammlungsfreiheit)
sowie Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit).
Politischer Protest – auch wenn er stört oder provoziert – steht unter dem Schutz dieser Grundrechte.
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat nun entschieden:
Die Festnahme um 11:50 Uhr und die Anhaltung bis 13:00 Uhr wurden als rechtmäßig beurteilt.
Die weitere Anhaltung von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr war hingegen rechtswidrig.
Das bedeutet: Acht Stunden Freiheitsentzug ohne rechtliche Grundlage.
Besonders irritierend sind einige Argumentationslinien der Behörde.
So wird ausgeführt, der von uns verwendete Ausweis habe – mit Ausnahme des Ausstellers „Salzburger Festspeiben“ statt „Salzburger Festspiele“ – einem Originalausweis entsprochen. Als Teil unserer Verkleidung trugen wir satirisch gestaltete „Ausweise“, auf denen bewusst „Salzburger Festspeiben“ stand. Das war kein Versehen, sondern ein künstlerisch-politisches Element der Aktion. Gerade diese offensichtliche Verfremdung zeigt, dass es sich nicht um eine realistische Täuschung handeln konnte. Dass dennoch der Eindruck entsteht, der Ausweis habe nahezu einem Original entsprochen, ist absurd.
Ebenso befremdlich ist der zeitliche Ablauf. Laut Aktenlage wurde spätestens bis 12:45 Uhr festgestellt, dass kein Terroranschlag oder sonstige akute Gefährdung vorlag. Dass es nahezu eine Stunde dauerte, um eine gewaltfreie Protestaktion als solche zu erkennen, wirft Fragen zur Lageeinschätzung auf. Noch weniger erklärbar ist, weshalb trotz geklärter Situation die Anhaltung bis 21:00 Uhr fortgesetzt wurde.
Weiters argumentiert die Behörde, aufgrund der angeblich gefälschten Festspielausweise habe auch mein Personalausweis überprüft werden müssen, was „gewisse Zeit“ in Anspruch genommen habe. Mein Personalausweis war ein gültiges, amtliches Dokument. Warum dessen Überprüfung einige Zeit in Anspruch genommen haben soll, bleibt unerklärlich.
Diese Beispiele zeigen weniger eine zwingende Notwendigkeit staatlichen Handelns als vielmehr eine Argumentationslinie, die im Nachhinein eine bereits gesetzte Maßnahme zu legitimieren versucht.
Das Muster ist bekannt: Zunächst wird massiv in Grundrechte eingegriffen. Erst Monate später wird gerichtlich festgestellt, dass dieser Eingriff zumindest teilweise rechtswidrig war.
Für die Betroffene bedeutet das stundenlangen Freiheitsentzug.
Für die Behörden bedeutet es kaum Konsequenzen.
Unser Protest war politischer Ausdruck.
Ein erheblicher Teil unserer Anhaltung war rechtswidrig.
Das ist nun gerichtlich festgestellt.
