Amnesty International hat einen Bericht unter dem Titel „Die Meinungsfreiheit ist hochgradig selektiv. Wie Österreich Solidarität mit Palästinenser*innen beschränkt“ veröffentlicht. Der Bericht analysiert die Aushebelung der Grundrechte von Versammlungs- und Meinungsfreiheit durch das offizielle Österreich zwischen Oktober 2023 und Oktober 2025 im Zusammenhang der Solidarität mit Palästina. Er dokumentiert die Zunahme des Rassismus, insbesondere des antimuslimischen und antipalästinensischen Rassismus, lässt Aktivist*innen und NGOs zu Wort kommen und macht vor allem eines: klagt die österreichischen Regierenden konkret des menschenrechtsfeindlichen Vorgehens an!

Diese gut dokumentierte Anklage erfolgt in Bezug auf die per Erlass als Anfangsverdacht für „Gutheißung terroristischer Taten“ herangezogene Forderung: „From the river to the sea, Palestine will be free“, doch nicht nur. Besonders richtet sie sich auch auf die politische Instrumentalisierung der IHRA-Definition von Antisemitismus zur Repression gegen palästinasolidarische Menschen sowie ganz wesentlich auf die politische Kriminalisierung von BDS und dessen legitimen und gewaltfreien Äußerungsformen.

Dieser Bericht ist in seiner Klarheit und Dokumentation für die Palästinasolidarität in ihrem Kampf für Menschen- und Grundrechte gegen die Repression, Zensur und Kriminalisierung der Solidarität mit Palästina von großer Bedeutung. Er stellt einen weiteren wichtigen Schritt dar, sich gegen zunehmenden Autoritarismus, Polizeistaatlichkeit und Ausschaltung der Grundrechte in einer breiten demokratischen Bewegung zu wehren. Schluss mit der Kriminalisierung der Palästinasolidarität!

Es werden zum Schluss des Berichtes konkrete Forderungen gegenüber der Bundesregierung gestellt, so: 

  • Die IHRA-Definition und alle damit verbundenen Richtlinien und Entscheidungen zu widerrufen, eine Überarbeitung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus sowie die Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einschließlich „antimuslimischer und anti-palästinensischer Rassismen und Antisemitismus“ (auf Basis der Jerusalemer Deklaration gegen Antisemitismus)
  • „Verzicht auf Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit, einschließlich Slogans, Verwendung von Symbolen oder anderen Formen der Meinungsäußerung zur Unterstützung der Palästinenser*innen, die Österreichs internationalen Menschenrechtsverpflichtungen widersprechen“
  • „Rücknahme jeglicher Form von unangebrachten Einschränkungen für die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen und Vereinigungen, damit sie in einer sicheren und förderlichen Umgebung tätig sein können. Schutz vor jeglicher Form von Stigmatisierung und Sicherstellung, dass sie diskriminierungsfrei Zugang zu öffentlichen Mitteln erhalten“

Besonders wichtig auch die Forderungen an das Bundesministerium für Justiz:

  • „Die Aufhebung des Erlasses über den Slogan ‚From the River to the Sea, Palestine will be free‘ und die offizielle Erklärung, dass dieser nichtig ist.“
  • „Die Prüfung jeder Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung im Einzelfall –unter Wahrung eines fairen Verfahrens und in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen und -standards.“

Hervorzuheben die Forderungen an die Bundesregierung, die Stadt Wien und die Stadt Graz, die entsprechende Beschlüsse gegen BDS verabschiedet haben:

  • „Die Achtung und der Schutz des Rechts, sich für Boykotte, Desinvestitionen und Sanktionen, als legitime Form der politischen Meinungsäußerung, die menschenrechtlich nicht verboten oder kriminalisiert werden sollte, einzusetzen, u.a. durch
  • Das Abstandnehmen von unverbindlichen Entschließungen, die die Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung als pauschal antisemitisch betrachten.
  • Die Sicherstellung, dass Befürworter*innen von BDS ihre Ansichten äußern und ihre Kampagnen ohne Belästigung, Gefahr von Strafverfolgung oder Kriminalisierung oder andere Maßnahmen, die das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen, vorantreiben können.

Schließlich wird die Universität Wien adressiert,

  • unverzüglich „alle Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen und Eingriffen in die Meinungsäußerungsfreiheit“ zu untersuchen und die Verantwortlichen „zur Rechenschaft zu ziehen“ 

Hier die Pressefassung des BerichtsEINSATZ FÜR MENSCHENRECHTE DER PALÄSTINENSER*INNEN UNERWÜNSCHT – AMNESTY STELLT VERLETZUNG DER MEINUNGSÄUSSERUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT IN ÖSTERREICH FEST

Hier der vollständige Bericht: Die Meinungsfreiheit ist hochgradig selektiv. Wie Österreich Solidarität mit Palästinenser*innen beschränkt

Martin Weinberger (Palästina Solidarität Österreich)