Polizei verzichtet auf Revision
Am 6.5.24 hat das Verwaltungsgericht Wien das Verbot eines Schweigemarschs für das medizinische Personal Gazas für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Wir berichteten.
Die Form des Schweigemarsches war schon eine Reaktion auf die Serie an politischen Verboten unter Verletzung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
Die Behörde hat das Urteil in der eingeräumten Frist – wider Erwarten – nicht angefochten. Es ist damit rechtskräftig und endgültig.
Angesichts der politischen Bedeutung der Regierungskampagne gegen die Palästina-Solidarität und für den Völkermord liegt eine Erklärung nahe: sie sehen ihr Anliegen der Aushebelung der demokratischen Grundrechte in diesem judikativen Fall als hoffnungslos an und ignorieren das Urteil lieber, statt zu viel Staub aufzuwirbeln. Und sie haben gezeigt, dass sie trotzdem weiter in diktatorischer Weise politische Auflagen machen und diese sogar noch ausweiten. Wir haben über das zuletzt zusätzlich verhängte gesetzeswidrige De-facto-Intifada-Verbot berichtet.
Um so wichtiger ist dieser Sieg der Palästina-Solidarität vor Gericht gegen die antidemokratische Exekutive. Wir lassen uns unsere Stimme gegen den Völkermord nicht nehmen.
Wilhelm Langthaler