Nein zur Todesstrafe!
Keine Beihilfe beim Völkermord in Palästina!
Schluss mit der Kollaboration der österreichischen Bundesregierung bei der Zerstörung der Menschenrechte!

Demonstration, Freitag, 29. Mai 2026, 16h, Musiktheater, Linz 

Am 30. März 2026 hat die Knesset – das israelische Parlament mit 62 zu 48 Stimmen die Wiedereinführung der Todesstrafe beschlossen. Allerdings nur für Menschen, die der israelischen Militärgerichtsbarkeit unterliegen. Damit nur für Palästinenserinnen und Palästinenser. Amnesty International unterstreicht: Das hat es nicht einmal im Apartheidstaat Südafrika gegeben. Exekutiert soll die Todesstrafe durch Erhängen werden. Israel war auch der Erfinder der außergerichtlichen Ermordungen – eine Praxis, die seither von einigen Staaten, insbesondere den USA – übernommen wurden. Dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag liegt eine Klage von 22 Staaten gegen Israel wegen Völkermord vor. Der israelische Regierungschef Netanjahu wird vom Internationalen Strafgerichtshof per Haftbefehl gesucht.

Wir sehen: Die israelische Politik ist auf die Zerstörung der Menschenrechte gerichtet.  

Führende Politikerinnen und Politiker haben den Beschluss der Knesset verbal kritisiert. Ungeachtet dieser zahnlosen Kritik, kollaboriert die österreichische Bundesregierung auf allen Ebenen mit dem Apartheidregime in Israel. Wir brauchen eine sofortige, kompromisslose Umkehr.

Wir fordern: 

  • Nein zur Todesstrafe!
  • Schluss mit der Praxis der außergerichtlichen Ermordungen!
  • Sofortige Aufkündigung des EU-Assoziationsabkommens mit Israel durch Österreich!
  • Keine Rüstungsgeschäfte mit Israel! – Schluss mit der Lieferung von Drohnenmotoren, Schusswaffen u.a. Rüstungsgütern
  • Keine Unterstützung der israelischen Rüstungsindustrie durch Beschaffung von Tötungsmaschinen durch das Bundesheer.
  • Sofortige Aufkündigung des Kooperationsabkommens des Bundesheeres mit Israel!
  • Nicht Aufweichung sondern Verschärfung der Beschränkungen von Rüstungsexporten an Kräfte, die Völker- und Menschenrecht verletzen, auf Grundlage der Verpflichtungen, die sich aus der Neutralität und anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen (Völkermordkonvention, Arms Trade Treaty) ergeben.
  • Strafrechtliche Verfolgung derjenigen, die mit ihren Geschäften im Rüstungs- und Sicherheitsbereich bei der Zerstörung der Menschenrechte Profit machen.

Österreich muss zu einer Friedenspolitik auf Grundlage der immerwährenden Neutralität zurückkehren. Österreich muss klar und deutlich Partei ergreifen für die Menschenrechte und das Völkerrecht. Österreich muss sich an die Seite derjenigen stellen, die in ihrem Kampf für ein Leben in Würde, mit Unterdrückung, Folter und Mord bedroht werden.