Für die Regierung in Österreich ist Meinungsfreiheit, insbesondere wenn es um Palästina-Aktivismus geht, kein hohes Gut. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Prozess gegen den Aktivisten Rafael Eisler von der Global Sumud Flotilla, der am 21.7. wegen öffentlicher Kritik an der Unterstützung von Außenministerin Meinl-Reisinger für den Völkermörderstaat Israel und wegen einer Anzeige durch den VP-Pressemann Daniel Kapp vor Gericht steht. Kapp wirft Rafael Eisler „Verhetzung“ vor.

Der Fall reiht sich in eine Reihe von Einschüchterungsversuchen gegen Menschen ein, die sich für die Rechte der Palästinenserinnen einsetzen. Es zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Demokratische Meinungsäußerung von Menschen, die gegen den anhaltenden Völkermord an den Palästinenser:innen, gegen Apartheid und ethnische Säuberungen auftreten, wird durch Regierung und Exekutive delegitimiert und kriminalisiert.

Beispiele sind der Erlass gegen den Spruch „From the River to the Sea“ und die auf seiner Basis durchgesetzten Demoverbote sowie eingeleitete Verfahren gegen zahlreiche Aktivist:innen. Ebenso gehören dazu Repressionen, die sich vor allem gegen Palästinenser:innen, arabische und muslimische Aktivist:innen in Österreich richten. Eine Vielzahl an fallengelassenen oder fadenscheinigen Verwaltungsstrafen und die Verfahren wegen angeblicher Unterstützung oder Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen zeugen davon.

Österreich ist dabei kein Einzelfall. Auch die Prozesse in England und Deutschland gegen Aktivist:innen und Sympathisant:innen im Umfeld von Palestine Action und deren Verfolgung als „Terrororganisation“ zeigen dieselbe Entwicklung. Amnesty International nannte die aus dieser Politik erwartete Schwächung der Proteststimmen den „Chilling-“ bzw. Einschüchterungseffekt.

Die Folgen solcher Politik gehen weit über einzelne Verfahren hinaus. Die Angst vor beruflichen Nachteilen und vor öffentlicher Diffamierung als antisemitisch führen dazu, dass viele Funktionsträger:innen in Journalismus, Bildung und Kunst die Augen vor den Verbrechen Israels verschließen oder diese, mit Verweis auf die historische Verantwortung Österreichs, sogar verteidigen und mittragen. Damit werden Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Österreich weiter eingeschränkt.

Im Fall Rafaels Eislers wird das Strafrecht bemüht, um oppositionelle Stimmen zum Schweigen zu bringen. Der Schritt der Außenministerin, den Staatsschutz einzuschalten, weil sie sich persönlich beleidigt fühlt, ist aus unserer Sicht eindeutig Amtsmissbrauch. Denn Rafael Eisler hat die Außenministerin niemals beleidigt oder bedroht, sondern ihre politische Haltung und Handlungen kritisiert. Die Anklage ist ein Paradebeispiel für die von Amnesty beschriebene Einschüchterungspolitik, mittels derer Menschenrechts- und Friedensaktivist:innen diffamiert werden.

IM selben Verfahren verhandelt wird die Klage durch den PR-Sprecher der ÖVP, Daniel Kapp gegen Rafi. Rafi hatte unter einem X-Post des Politikers ein Meme gepostet, welches gegen die Expansionsbestrebungen Israels gerichtet war. Er reagierte auf ein Bild unter einem Posting von Daniel Kapp, welches in der Darstellung von Palästina in den israelischen Farben, die Existenz des Südlibanon und die palästinensischen Gebiete einfach negierte. Das Meme, das Raffi als Antwort darauf postete, zeigte ein Krebsgeschwür in den Farben der Israelfahne. Obwohl eine solche Metapher, wenn sie gegen Menschen gerichtet wäre, problematisch ist, verweist sie im konkreten Kontext eindeutig auf die mit ethischen Säuberungen und Völkermord verbundenen Expansionsbestrebungen des Staates Israels. Während also Rafael Eisler fälschlicherweise durch den Vorwurf der „Verhetzung“ unterstellt wird, mit der Metapher des Krebsgeschwürs zur Vernichtung von Jüd:innen aufzurufen, ist die drohende Vernichtung für die Bevölkerung in Palästina und im Libanon tägliche Realität. Diese Zuschreibungspolitik, bei gleichzeitiger Negierung des vor ihren Augen durchgeführten Völkermords, wird von den Regierenden bewusst zur Rechtfertigung der Vernichtungspolitik des israelischen Staates genutzt.  

Der Ankläger Daniel Kapp ist zugleich ein zentraler politischer Akteur der proisraelischen Lobby rund um den vormaligen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka. Lobby ist hier ein angebrachter Begriff. Denn Kapp ist wie Sobotka Proponent des Vereins „Solidarität Israel“, der im Mai 2026 gegründet wurde. Der Verein attackierte bereits im Jänner 2026, als er noch in Gründung war, Amnesty International wegen der Haltung zum Völkermord in Palästina scharf und verlangte die Offenlegung von Spenden an die Menschenrechtsorganisation.

Sobotka wiederum war 2025 sicherlich auch im Bilde, als im Zuge der damaligen Regierungsbildungsgespräche von ÖVP und FPÖ zur „Stärkung der wehrhaften Demokratie“ und „Extremismusbekämpfung“ weitreichende Einschränkungen in der Parteienordnung geplant wurden, um demokratische Initiativen wie die „Liste GAZA“ zukünftig zu verhindern. Die Verhandlungen zwischen ÖVF und FPÖ scheiterten – die Intention, Organisationen und Menschen, die gegen Völkermord und Apartheid auftreten, zum Schweigen zu bringen, blieb bestehen.

Der Prozess gegen Rafi wirft, wie die Historie zeigt, erneut grundsätzliche Fragen über den Umgang mit politischem Protest und Meinungsfreiheit in Österreich auf. Er steht damit für mehr als einen Einzelfall, denn in ihm manifestieren sich einmal mehr die politische, militärische und wirtschaftliche Unterstützung der österreichischen Regierung für den Völkermörderstaat Israel und wie die Regierenden den Rechtsstaat missbrauchen, um politische Opposition dagegen zum Schweigen zu bringen. Der Ausgang des Verfahrens ist daher weit über diesen Fall hinaus von Bedeutung. Er berührt den Kern demokratischer Grundrechte und die Frage, welchen Handlungsrahmen sich die Regierenden nehmen, um politische Meinungsäußerung einzuschränken und Protest zu delegitimieren. Wer die Opposition, die die Menschenrechte verteidigt, mundtot macht, schaufelt den demokratischen Prinzipien bewusst ein Grab.