Am Montag, dem 19. Oktober, lud der VSStÖ an der Wirtschaftsuniversität Wien zu einer Podiumsdiskussion unter dem Titel „Menschenrechte, Völkerrecht und Wege zum Frieden“. Im voll besetzten Hörsaal diskutierte der ehemalige Bundespräsident Heinz Fischer gemeinsam mit der jüdischen antizionistischen Aktivistin und Mitbegründerin von „Not in Our Name“ Dalia Sarig, dem Politikwissenschaftler Helmut Krieger von der Universität Wien und Shoura Zehetner-Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Journalistin Renata Schmidtkunz.

Obwohl sich die Diskussion mit Menschenrechten, Völkerrecht und Frieden in Westasien insgesamt beschäftigen sollte, stand vor allem die Situation in Palästina und Israel im Mittelpunkt.

Allein die Besetzung des Podiums war bemerkenswert und wäre noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen. Denn dass ein ehemaliger österreichischer Bundespräsident an einer solchen Diskussion teilnimmt und sich öffentlich gegen israelische Kriegsverbrechen stellt, ist keine Selbstverständlichkeit. So bemerkenswert Fischers Teilnahme war, so deutlich wurden zugleich die Grenzen seiner politischen Positionierung: Kein Wort von Völkermord, keine grundsätzliche Kritik am israelischen Siedlerkolonialismus.

Zu Beginn seiner Wortmeldungen verwies Fischer auf seine persönlichen Erfahrungen mit Israel, seine jüdischen familiären Wurzeln und seine politischen Erfahrungen an der Seite Bruno Kreiskys. Er betonte die Notwendigkeit, beide Seiten des Konflikts zu verstehen und die gegenseitige Existenz anzuerkennen, um Frieden erreichen zu können. Dabei blieb das grundlegende Machtungleichgewicht zwischen Israel und der palästinensischen Bevölkerung weitgehend unausgesprochen. An der Zweistaatenlösung hielt Fischer grundsätzlich fest, räumte jedoch ein, dass ihre Verwirklichung zunehmend unrealistisch erscheine. Insbesondere kritisierte er die israelische Politik im Westjordanland, durch die zunehmend Verhältnisse geschaffen würden, die eine Zweistaatenlösung praktisch unmöglich machten.

Fischer verurteilte die Angriffe vom 7. Oktober 2023 und betonte grundsätzlich das Recht Israels auf Selbstverteidigung. Gleichzeitig stellte er jedoch klar, dass die anhaltende Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen nicht darunter zu fassen sei. Als Jurist verwies er ausdrücklich auf den Begriff des „Notwehrexzesses“: Die Tötung Zehntausender Menschen, darunter zahlreicher Kinder, Frauen und anderer Zivilist, könne nicht als legitime Selbstverteidigung gerechtfertigt werden.

Auch der Holocaust könne nicht zur Rechtfertigung der heutigen israelischen Politik herangezogen werden. Fischer kritisierte, dass aus den historischen Verbrechen des Nationalsozialismus eine Sonderstellung Israels abgeleitet werde, die Handlungen rechtfertigen solle, die anderen Staaten rechtlich und politisch untersagt seien. Dabei setzte er sich auch kritisch mit Österreichs historischer Verantwortung auseinander: Während Österreich seine Mitverantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen nach 1945 lange geleugnet habe, dürfe diese Verantwortung heute nicht dazu führen, dass Kritik an israelischen Menschenrechtsverletzungen unterbleibe.

Besonders bemerkenswert waren seine Aussagen zum Antisemitismus. Fischer stellte einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg antisemitischer Einstellungen und dem Vorgehen Israels in Gaza her. Gleichzeitig kritisierte er scharf die pauschale Gleichsetzung von Kritik am israelischen Staat mit Antisemitismus. Er sprach davon, dass der Antisemitismusvorwurf dazu benutzt werde, Kritik an der israelischen Politik abzuwehren. Dabei betonte er ausdrücklich, dass er Antisemitismus uneingeschränkt verurteile.

Kritik übte Fischer auch an der österreichischen Bundesregierung und den heimischen Medien. Er bemängelte, dass bei der Beurteilung israelischer Militäraktionen andere Maßstäbe angelegt würden als bei vergleichbaren Konflikten. Auch der ORF und andere österreichische Medien würden seiner Einschätzung nach bei der Kritik an Israel besondere Zurückhaltung üben und nicht alles berichten, was berichtenswert sei. Als neutraler Staat dürfe Österreich angesichts der israelischen Kriegsführung und Siedlungspolitik nicht schweigen. Fischer forderte die Bundesregierung ausdrücklich dazu auf, Menschenrechtsverletzungen klar zu benennen und sich auf internationaler Ebene konsequent für die Einhaltung des Völkerrechts einzusetzen. Auch die Vereinten Nationen müsse Österreich in ihrer Arbeit unterstützen, statt angesichts israelischer Völkerrechtsverletzungen wegzuschauen.

Dennoch blieb Fischers Kritik an entscheidenden Punkten begrenzt: Obwohl er die Tötung Zehntausender Menschen in Gaza scharf verurteilte und sogar davon sprach, dass Menschen dort ermordet würden, vermied er es, das israelische Vorgehen als Völkermord zu bezeichnen. Auch auf die direkte Frage nach dem kolonialen Charakter des zionistischen Projekts ging er nicht näher ein. Stattdessen konzentrierte er sich auf die Kritik an einzelnen israelischen Maßnahmen und die Notwendigkeit einer friedlichen Koexistenz. Seine Wortmeldungen zeigten damit sowohl eine bemerkenswerte Bereitschaft zur öffentlichen Kritik als auch die Grenzen seiner politischen Positionierung.

Auch die weiteren Podiumsteilnehmer setzten wichtige Akzente. Dalia Sarig berichtete von ihrem persönlichen Weg als jüdische ehemalige Israelin, die ihre israelische Staatsbürgerschaft abgelegt hat und sich seit ihrer Auseinandersetzung mit der Nakba während ihres Studiums für Palästina engagiert. Seit sie von der Vertreibung der Palästinenser 1948 erfahren habe, sei ihr klar gewesen, dass dies für sie kein vertretbarer Preis für das zionistische Projekt eines jüdischen Staates sei. Im Gegensatz zu Fischer bezeichnete sie das israelische Vorgehen in Gaza ausdrücklich als Völkermord und lenkte die Diskussion auf das grundlegende Machtungleichgewicht zwischen Israel und der palästinensischen Bevölkerung zurück.

Helmut Krieger ordnete den Konflikt in seinen historischen und kolonialen Kontext ein und bezeichnete den Zionismus als siedlerkoloniales Projekt. Bereits zu Beginn der Diskussion kritisierte er die Zusammensetzung des Podiums: Während zwei jüdische Perspektiven vertreten waren, fehlte jede palästinensische Stimme. Für Krieger war dies symptomatisch für die österreichische Debatte über Palästina, in der die unmittelbar Betroffenen häufig nicht selbst zu Wort kommen. Darüber hinaus thematisierte er die staatliche Unterstützung der israelischen Siedlungspolitik sowie die Einschränkungen und Repressionen, denen palästinasolidarische Stimmen auch an österreichischen Universitäten ausgesetzt sind.

Shoura Zehetner-Hashemi betonte die Notwendigkeit, sich aus menschenrechtlicher Perspektive an die Seite der Unterdrückten zu stellen, unabhängig von deren Herkunft, Religion oder politischer Sympathie. Dabei verwies sie auch auf die Menschen im Iran, die unter Sanktionen und militärischen Angriffen leiden. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Repression gegen palästinasolidarische Stimmen in Österreich. Hashemi berichtete von Hausdurchsuchungen, Verhaftungen bei Demonstrationen und Befragungen durch den Staatsschutz. Sie kritisierte zudem die Rolle der österreichischen Medien, in denen die Berichterstattung über Palästina von Selbstzensur und politischem Druck geprägt sei. Die Verleumdung und Einschüchterung palästinasolidarischer Menschen führe dazu, dass viele aus Angst vor persönlichen oder rechtlichen Konsequenzen davor zurückschreckten, sich öffentlich gegen das Vorgehen Israels zu positionieren.

Die gut besuchte Veranstaltung machte deutlich, wie sehr sich die öffentliche Auseinandersetzung mit Israel und Palästina verändert hat. Dass ein ehemaliger Bundespräsident wie Heinz Fischer sich auf einem solchen Podium kritisch äußert, ist Ausdruck dieser Veränderung. Zugleich zeigt seine Zurückhaltung beim Begriff Völkermord, dass zwischen der Anerkennung israelischer „krimineller Handlungen“ und der Anerkennung des Völkermords weiterhin eine erhebliche Distanz besteht. Diese politische Zurückhaltung ist nicht folgenlos: Sie trägt dazu bei, dass die Frage nach konkreten Konsequenzen für Israel, etwa Sanktionen und anderen Maßnahmen zur Durchsetzung des Völkerrechts, weiterhin weitgehend ausgeklammert bleibt.