von Wilhelm Langthaler

Für den 4.11.23 hatten wir eine große Demo für einen Waffenstilland ausgehend vom Vogelweidpark ins Zentrum von Wien geplant.

Die Polizei hatte die Versammlung mit himmelschreiend kolonialer und antidemokratischer Begründung untersagt, weil wir nicht bereit waren gegen den Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ in Vertretung der Polizei vorzugehen, wie von und verlangt worden war. Wir hatten aber als Veranstalter angeboten, ohne die Argumentation der Polizei zu akzeptieren, selbst auf die aktive Verwendung der Parole zu verzichten, um die Demo stattfinden zu lassen.

Wir klagten gegen das Verbot und haben vorerst verloren, obwohl wir in einigen anderen ähnlich gelagerten Fällen Recht bekommen haben. (Urteil I, Urteil II, Urteil III) Auch in der Justiz gibt es bedeutende antidemokratischen und zionistische Kräfte.

Die Causa ist nun beim Verfassungsgericht anhängig. Wir werden zu gegebener Zeit darüber berichten.

Die Demo und das polizeiliche Vorgehen gegen diese stellten einen politischen Wendepunkt dar. Kurz zuvor hatte die Landespolizeidirektion Wien selbst öffentlich den Spruch als unbedenklich ausgewiesen. Graz war repressiver Vorreiter. In Wien wurden trotz Untersagungen einige Versammlungen eine gewisse Zeit lang noch geduldet.

Aber in diesem Fall waren andere Aktionen am gleichen Tag, die der Unterdrückung des historischen Spruches der palästinensischen Befreiungsbewegung nachgegeben hatten, bereits angemeldet und angekündigt. Mit der dezidierten Unterdrückung unserer Demo vermeinte die Polizei das Meinungsdiktat durchsetzen zu können.

Es handelte sich also um eine Kraftprobe für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Darum riefen wir trotz Untersagung zur Durchführung der Aktion auf. Die Verfassung steht über der Polizeiwillkür.

Die Polizei sperrte den gesamten Park und löste innerhalb weniger Minuten die Versammlung auf. Dabei wurde der Anmelder sowie fünf weitere Personen verhaftet und ohne ersichtlichen Grund zehn Stunden festgehalten. Es diente augenscheinlich lediglich der politischen Einschüchterung.

Bereits im Juli 2024 hatte der Verwaltungsgerichtshof die lange Dauer der Haft als rechtswidrig erklärt. Wir hätten nach Beendigung der Kundgebung wieder freigelassen werden müssen.

Doch die Polizeidirektion wollte das Urteil nicht akzeptieren und strengte eine außerordentliche Revision an. Diese wurde nun aus formalen Gründen abgewiesen. Wir haben endgültig Recht bekommen.

Wir lassen uns nicht einschüchtern und werden nicht aufhören die Meinungsfreiheit zu verteidigen und gegen von der österreichischen Regierung eisern unterstützten Völkermord an den Palästinensern aufzustehen.

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Hier zur Erinnerung der Geheimerlass des Justizministeriums, mittels dessen gegen die Palästinasolidaritätsbewegung vorgegangen wird. Er schränkt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Trotz zahlreicher Misserfolge vor Gericht, haben Staatsanwaltschaft und Polizei lange Zeit fast jede Demo damit unter Druck gesetzt. Erst in den letzten Monaten hat das nachgelassen.

Justiz-Erlass: Wer Besatzung in Frage stellt, heißt Terror gut