oder: Gedanken zu einem ferngesteuerten Prozesses gegen einen palästinensischen Gefangenen – der Fall Abu Habel

von Hubert Krammer

siehe auch:

Palästinenser erhält in Krems lebenslang

„Ich habe nichts getan, das zu verdienen“

Der Fall Abu Habel vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof

Erklärung der Steirischen Friedensplattform zum Bericht der Kronenzeitung „Steirische Plattform fordert Freiheit für einen Terroristen“ vom 17.10.20

Mein Freund Abdelkarim

Einleitend die Argumente, die in den bereits „abgeschlossenen“ Verfahren zwar schon vorgebracht wurden, aber meines Erachtens nichts von ihrer Gültigkeit verloren haben. Dass sie einfach ignoriert wurden, wäre m. E. eigentlich selbst ein Grund für eine Wiederaufnahme:

  •  Als erschwerende Vorstrafe wurde im Prozess von Abu Habel eine Verurteilung vor einem israelischen Militärgericht gewertet, die Abu Habel bereits als Jugendlichen ins Gefängnis brachte. Es handelt sich um das Gericht der Besatzungsmacht, der das österreichische Gericht aber eine menschenrechtskonforme und rechtsstaatliche Vorgangsweise zuschrieb.
  • Obwohl der jugendliche Angeklagte erst 15 Jahre alt war, als die Urteile des Militärgerichts verhängt wurden, und bei vier der 5 Vorwürfe noch strafunmündig, wird diese Farce einer Rechtsprechung als Erschwerungsgrund für das Urteil in Österreich herangezogen. Beispielsweise wird etwa von Richterin Schwab vom OLG die „auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Vorstrafe“  zur Begründung der Ablehnung der Berufung herangezogen. Diese Phrase mit der schädlichen Neigung findet sich auch in anderen Akten.
  • Es gab bei diesem Prozess gegen den jugendlichen Abdelkarim in Israel auch offensichtlich gar keine wirkliche Verhandlung, sondern nur eine getroffene Vereinbarung zwischen Ankläger und Verteidigung. Zu diesem Zeitpunkt war der minderjährige Abu Habel bereits 1 Jahr in Haft und durfte während dieser Zeit weder seine Eltern noch Angehörige sehen. Ob es damals überhaupt einen Kontakt zur Verteidigung gegeben hat, bleibt zweifelhaft.
  • Im Akt steht: Nach § 73 StGB stehen ausländische Verurteilungen inländischen gleich, wenn sie in einem den Grundsätzen des Art 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten entsprechenden Verfah­ren ergangen sind. Nach dem Akteninhalt erfolgte die Verurteilung (vom 24. August 2005) aufgrund einer Anklage einer Militärstaatsanwaltschaft der Verteidigungsstreit­kräfte der Besatzungsmacht, die keinesfalls als unvoreingenommen bezeichnet werden kann.
  • Vom Erstgericht, das Abu Habel verurteilte, wurde auf einen Bericht der NGO „Freedom house“ verwiesen, die der israelischen Gerichtsbarkeit eine unabhängige Rechtssprechung zugesteht. Dabei werden 2 Sachen unterschlagen: Einerseits nimmt der gegenständliche Bericht von Freedom house die Westbank und den Gazastreifen ausdrücklich von seiner Einschätzung aus und bezieht sich auf die Rechtsprechung gegenüber israelischen BürgerInnen.
  • Zum anderen handelt es sich bei Freedom house um eine Organisation, die der Demokratischen Partei der USA nahe steht und deshalb auch von der US-amerikanischen Regierung gefördert wurde und wird. Es handelt sich um keine seriöse Quelle und um keine Menschenrechtsorganisation, sondern eher um einen Think tank als um eine NGO. Freedom house wird zum größten Teil vom Außenministerium der USA und anderen staatlichen Stellen finanziert, insofern müsste eher von GONGO als NGO gesprochen werden. Mehrere Staaten boykottieren die Arbeit von Freedom house wegen seiner US-abhängigen Vorgangsweise. Dass eine derart umstrittene Organisation als Kronzeuge für den engsten US-Alliierten Israel und dessen angeblich menschenrechtskonforme Rechtsprechung herangezogen wird, widerspricht einer objektiven und neutralen Rechtsprechung.
  • Die 9-jährige Haftstrafe für den jugendlichen Abu Habel war aber tatsächlich eine völlig ungerechtfertigte und überzogene  Bestrafung für das Werfen von Steinen während der 2. Intifada und sicher nicht menschenrechtskonform. Er wurde damals mit hunderten anderer Jugendlichen verhaftet. Bei einem Teil der Vorwürfe war Abu Habel 13 Jahre alt, bei den anderen 14. Andere ihm vorgeworfene Verbrechen entsprechen der üblichen und von namhaften Menschenrechtsorganisationen kritisierten Praxis der Militärjustiz, Verhafteten etwas zu unterstellen und Geständnisse durch Folter zu erhalten. Zu den ihm zusätzliche angelasteten Vergehen gehörte etwa die Hamas-Mitgliedschaft, Schießereien und Terroranschläge, was allein aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten absurd erscheint.
  • Folter in Israel ist so weit verbreitet und wird mittlerweile auch von regierenden Stellen so explizit und öffentlich legitimiert, dass von systematischer Folter gesprochen werden muss. Insofern sind sowohl die Aussagen von Abu Habel über seine Foltererfahrung wie auch die Aussagen der jungen Belastungszeugen (bezüglich der unterstellten Anschlagsplanung in Jerusalem ) glaubwürdig.
  •  In diesem Zusammenhang ist es auch glaubwürdig, dass die erste Verurteilung von Abu Habel in Israel wegen der Straftaten, die er als Jugendlicher begangen haben soll, wie auch das Geständnis bezüglich der Mitgliedschaft in der Hamas, auf Geständnissen beruhen, die unter Folter entstanden sind. Die Spuren dieser Folter sind bis heute sichtbar.      
  • Nichts desto trotz wurde die erste Verurteilung Abu Habels als strafverschärfende Vorstrafe gewertet und damit das lebenslange Urteil gerechtfertigt.
  • Obwohl Israel die EMRK und andere internationale Abkommen nicht unterschrieben hat, wird  die israelische Verurteilung mit dem Verweis darauf gerechtfertigt, dass die israelische Rechtsprechung den EMRK und den anderen von Israel nicht ratifizierten Abkommen entsprechen wurde, was nicht der Realität entspricht.
  •  Die in Israel verhafteten jungen Belastungszeugen, aufgrund deren Geständnis Abu Habel verurteilt wurde, haben nach der Entlassung aus der Haft ihre Aussagen zurückgezogen, da sie unter Folter erzwungen wurden. Diese Tatsache, die bei einer seriösen Rechtsprechung eine sofortige  Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand rechtfertigen müsste, wird von den österreichischen Gerichten wie auch vom Gerichtshof in Straßburg einfach ignoriert.
  • Es ist auch auffällig, dass diese Belastungszeugen im wesentlich repressiveren Israel auf freien Fuß gesetzt wurden, während Abu Habel unter einer Justiz, die sich auf das „in dubio res“- Prinzip beruft, zu einer lebenslangen Strafe verurteilt wurde.   
  • Dass die israelische der österreichischen Justiz ausdrücklich zum lebenslangen Urteil gratuliert,  ist nicht gerade ein  Garant für die Unabhängigkeit der österreichischen Gerichte.
  • Es handelt sich bei dem angeblich geplanten Anschlag, der Abu Habel unterstellt wird und insofern er tatsächlich dem israelischen Konstrukt nach vorbereitet worden wäre, um eine  Aktion, die nie stattgefunden hat.
  • Der von den israelischen Geheimdienst dechiffrierte „Code“ wirkt wie eine willkürliche und an den Haaren herbeigezogene Behauptung. Abu Habel hätte gegenüber den Belastungszeugen gesagt: „Werft Äpfel auf die Affen!“ Das wurde als Code für „Werft Handgranaten auf die Israelis bei der Al Aqsa Moschee“ übersetzt. Das Konstrukt erscheint auch deshalb als wenig glaubwürdig, weil ein gläubiger Moslem kaum einen Anschlag auf eines der heiligsten Stätten des Islam durchführen würde.
  • Selbst wenn dieser behauptete Code verwendet sein sollte, wie das Konstrukt behauptet, erscheint damit noch nicht eindeutig bewiesen, dass es sich dabei eindeutig um eine tatsächliche Anschlagsplanung und nicht nur um einen groben Scherz gehandelt haben könnte. Bei der Verhaftung der beschuldigten Verdächtigen waren sie jedenfalls unbewaffnet, einer auf dem Weg zum Gebet, nichts deutete auf einen tatsächlichen Anschlag hin.
  • Das Konstrukt geht von einer Hierarchie aus, bei der Abu Habel den jungen Palästinensern aus Österreich über Telefon einen Anschlag befohlen hätte. Das erscheint aber aus mehreren Gründen absurd: warum sollte ein Befehl zu einem solch gravierenden Attentat von Österreich aus getätigt werden und nicht von den militärischen Führern vor Ort, wie etwa den Anführern der Qassam Brigaden? Warum sollte ein palästinensischer Flüchtling in Österreich einen derart hohen Rang bei der Hamas innehaben, dass er aus dem Ausland einen Anschlag befehlen könnte? Allein diese Behauptung erscheint unglaubwürdig. Auch ist es wenig glaubhaft, dass er jungen Männern, die er erst seit 2 oder 3 Tagen über social media kennengelernt und nie getroffen hat, diesen Anschlag diktiert.
  • Die von israelischer Seite vermittelten Angaben wurden nicht auf ihre Beweiskraft untersucht, sondern unhinterfragt als Tatsachen übernommen.  Wie unabhängig und objektiv ist eine Justiz, die von den Behörden und Institutionen eines anderen Landes dirigiert wird? Stattdessen hat es den Anschein, als wäre die österreichische Justiz der israelischen Gerichtsbarkeit unterworfen und führe deren Anweisungen aus.
  • Dazu passt auch, dass sich das BVT ausdrücklich auf die Aussagen der israelischen Sicherheitsbehörden beruft. Ein BVT-Beamter sagte aus, dass die Infos von diesen Beamten gekommen seien, dass sie die Handys ausgewertet und der israelische Nachrichtendienst dann die Inhalte übermittelt hätte. Übrigens wurden die Unterlagen von den israelischen Behörden nur langsam übermittelt, so dass Abu Habel über ein Jahr in U-Haft verbracht hatte, bevor der Prozess begann. Israelische Behörden kamen auch nach Österreich, um in diesem Fall auszusagen.
  • Auch das OLG beruft sich auf die Aussagen des israelischen Geheimdienstes.
  • Hätte die Aktion (der Anschlag auf die Al Aqsa) gemäß dem israelischen Konstrukt stattgefunden, dann im Heimatland von Abu Habel, in Palästina, nicht in Österreich. Dabei heißt es in der Anklageschrift, er habe Verbrechen „in Litschau und Umgebung begangen“.
  • Selbst wenn wir davon ausgehen, dass die behaupteten Anschlagspläne ebenso stattgefunden hätten wie die Steinwürfe des jugendlichen Abu Habels: Das Völkerrecht erlaubt einem besetzten und von Völkermord bedrohten Volk dezitiert verschiedenste Widerstandsformen, darunter auch den Einsatz von Gewalt.  Das Selbstverteidigungsrecht muss sehr wohl auch für Palästinenser gelten und  gemäß dem bereits erwähnten Völkerrecht dürfen sich Palästinenser in Palästina gegen den Genozid zur Wehr setzen. Die Gewalt geht von der Besatzung aus, nicht von den Besetzten, auch wenn nur ersteres als Selbstverteidigung und letzteres als Terror bezeichnet wird.
  • In diesem Zusammenhang sei auch auf die Ersteinvernahme des Belastungszeugen Mohammed Abu Sina verwiesen: der hat angeblich ein umfassendes Geständnis abgelegt (angeblich handschriftlich), verweigert aber dann die Unterschrift. Als er die Telefonnummer von Abu Habel angeben soll, schreibt der Vernehmungsbeamte, dass er das übernimmt, weil „Der Angeklagte hat Probleme, die Ziffern zu schreiben“. Bedeutet das,

1. dass er des Schreibens nicht mächtig ist, das würde aber dem angeblich handschriftlichen Geständnis widersprechen

2. dass die Niederschrift auf hebräisch durchgeführt wurde und Abu Sina gar nichts davon lesen konnte?

3. dass er an der Hand so verletzt war, dass er nicht mehr selbst unterzeichnen konnte?

  • Falls es ein Teilgeständnis von Abu Habel gibt, liegt das eventuell am guilty plea Verfahren? Dieses Verfahren bietet mildernde Umstände für Geständnisse und die meisten Rechtsanwälte raten ihren Klienten dazu, dieses Angebot anzunehmen. Das hat allerdings auch dazu geführt, dass die Knäste voll sind mit Gefangenen, die irgend etwas gestanden haben , auch Verbrechen, die sie gar nicht begangen haben.
  • Denn im weiteren Verfahren widerspricht ja Abu Habel diesen Vorwürfen, dass er die im  israelischen Gefängnis -nach eigenen Aussagen – gefolterten Belastungszeugen angeleitet haben soll. Das Teilgeständnis kann sich m.E. daher nur darauf beziehen, dass er zugibt, die jungen Belastungszeugen über soziale Medien kontaktiert zu haben, wobei ihm zumindest einer verriet, dass er zu Hamas gehört. Nicht aber auf die Anleitung zum Anschlag.
  • Zur angeblichen Mitgliedschaft bei Hamas:

In der Anklageschrift heißt es: Allerdings zeigte sich

seine terroristische Gesinnung und Mitgliedschaft bei der Hamas bereits massiv in der Vergangenheit, wobei er zu den Tatzeitpunkten erst 14 Jahre alt war.

Als der jugendliche Abu Habel in Gefängnis kam, musste er sich entscheiden, zu welchen Gefangenen er verlegt wird… so verlangt das nicht nur die Ordnung oder auch Hierarchie in den Gefängnissen, es liegt auch an den zionistischen Behörden. Dass er nicht Fatah sondern Hamas wählte, ist gar nicht befremdlich: immerhin gilt die Hamas nicht als Terrororganisationen wie im zionismusfreundlichen Westen, sondern bildet im Gazastreifen die offizielle Regierung. Die Mitgliedschaft gilt nicht als Vergehen oder kriminelle Handlung, ist sogar angesehen (wie hierzulande die Mitgliedschaft in der ÖVP, die auch ziemlich oft illegaler Tätigkeiten beschuldigt wird). Die Hamas ist im Gazastreifen Mainstream, mehr noch: sie regiert dort und bildet die politische Mehrheit, die nicht nur militärische, sondern natürlich auch und sogar pimär politisch- verwaltungstechnische, ökonomisch-soziale und infrastrukturelle Aufgaben erfüllt.

  • Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis hat Abu Habel im „Gefangenenministerium“ gearbeitet, bekleidete aber keine hohe Stellung. Als er auch in den Medien über die Situation von palästinensischen Gefangenen berichtete, geriet er neuerlich ins Visier der israelischen Behörden.
  • Mehrmals hat Abu Habel ausgesagt, dass er sich vor seiner Flucht aus Gaza nicht nur von Israel, sondern auch von der Hamas bedroht fühlte und das ein Grund gewesen sei, Gaza zu verlassen. Als entlassener Häftling wurde er zwar zuerst gefeiert, aber laut seinen Aussagen von der Hamas auch verdächtigt, für die Besatzung zu spionieren. Hintergrund dieser Angst ist, dass Israel regelmäßig Gefangene unter Druck setzt, um für sie zu arbeiten. Weder österreichische Staatsanwaltschaft noch Richter schenkten dieser Aussage Glauben, sondern bestraften ihn laut dem Akt gerade deswegen so hart (aus generalpräventiven Gründen), weil er Mitglied der Hamas sei. Er selbst hat das mehrmals bestritten, (auch wenn er sich nicht von der Hamas distanzierte) er sagte z.B.: wenn er Hamas -Mitglied gewesen wäre, hätte er Gaza nicht verlassen dürfen. So sagte er auch aus, einer der jungen Menschen, die er angeblich angeworben hätte, sei im Gegensatz zu ihm selbst Hamas-Mitglied und hätte es nicht nötig, von ihm, einem Fremden aus dem Ausland, zu einem Anschlag überredet zu werden.
  • Auch die Vertretung der palästinensischen Botschaft (bzw. Konsulat) sagte vor Gericht aus, dass Abu Habel ihren Informationen nach nicht von Hamas sei. (24.07. 2017)
  • Im Übrigen wurde Hamas erst am 21.12.2015 von der EU zur Terrororganisation erklärt. Das bedeutet, dass die vom Angeklagten bestrittene Mitgliedschaft in der Hamas während seiner ersten Haft in Israel zu einem Zeitpunkt erfolgte, als sie in der EU noch gar nicht strafbar war.
  • Von der Staatsanwaltschaft wurde im Verfahren angeführt: Seine wiederholten Aussagen gegen die Besatzung durch Israel sowie die Behauptung, dass

man sich gegen die Besatzungsmacht wehren müsse, belegen seine tiefe Abneigung gegen

Israel und offenbarten sein extremistisches Gedankengut.

Tatsächlich offenbart sich darin nicht sein extremistisches Gedankengut, sondern nur die Wahrnehmung seines völkerrechtlich verbrieften Rechts auf Widerstand gegen die Besatzung. Die Einschätzung und Opfer-Täter Umkehr der Staatsanwaltschaft offenbart dagegen deren Ahnungslosigkeit über die wahren Verhältnisse in Palästina.

  • Was die Aussagen des Zeugen Mazen Al Nekla betrifft, so können sie als ungültig betrachtet werden, weil er laut eigener Aussage unter Drogeneinfluss stand.
  • Was den Widerstand gegen die Staatsgewalt und die vermeintliche Verleumdung angeht: warum sollte er sich gewalttätig weigern, zum Arzt vorgeführt zu werden, obwohl er doch selber darauf bestand, dass er einen Arzt brauchen würde. Die Aussagen der Polizeibeamten wirken abgesprochen, die Verletzungen sind dagegen aktenkundig. Trotzdem glaubt das Gericht, wie zu erwarten, den Beamten, wieder nichts mit „im Zweifel für den Angeklagten“. Dabei sind in letzter Zeit Fälle von Polizeibrutalität in den Gefängnissen – verbunden mit spektakulären Todesfällen- publik geworden, die es eigentlich verhindern sollten, unhinterfragt den Aussagen der Beamten zu vertrauen.
  • Die Geschworenen im Prozess stimmen stets einheitlich ab, ohne Gegenstimme. Was als Eindeutigkeit der Schuld des Angeklagten interpretiert wird, könnte auch als auffallend unkritische Haltung bewertet werden, die auf Beeinflussung durch Richter und Staatsanwaltschaft hinweist.

Die eigentlichen Neuheiten, die auch aus juristischer Sicht eine Wiedereinsetzung rechtfertigen würden, betrifft die neuen Kenntnisse über israelische Besonderheiten, die in den letzten Jahren einer größeren Öffentlichkeit deutlich gemacht wurden:

  • das Verhältnis zur Wahrheit: die Kenntnis über zionistische Hasbara und Propaganda ist mittlerweile auch im Mainstream verbreiteter als noch vor drei Jahren. In den letzten drei Jahren wurde  der ganzen Welt die Fehleranfälligkeit israelischer Aussagen vor Augen geführt:  beispielseise gab es keine „beheaded babies“ am 7. Oktober 2023, keine Babies im Ofen, keine Schwangeren, denen der Bauch aufgeschlitzt wurde, usw. auch keine systematischen Vergewaltigungen. Das behaupten nicht nur zionismuskritische, sondern auch israelische Medien, Militärs, die Angehörigrn von Geiseln und renommierte internationale Organisationen. Und nicht alle palästinensischen Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen waren angebliche „Kommando- und Kontrollzentren der Hamas“. Der Militärsprecher der IDF versprach auch, dass Israel keine Krankenhäuser angreifen würde, obwohl die medizinische Versorgung nach dem mehrmaligen Beschuss. der Erstürmung und der Bombardierung von so gut wie jedem palästinensischen Krankenhaus in Gaza zusammengebrochen ist. Ein Dienstplan im Al Shifa Krankenhaus wurde als Hamas Terrorplan präsentiert. Und es gab die „sicheren Häfen“ im Süden, die dann bombardiert wurden, usw. Oder die Erzählung Netanyahus, der seit 34 Jahren erzählt, dass der Iran nur 3 Wochen von einer Atombombe entfernt wäre. Die Institutionen in Israel erzählen also offensichtlich nicht immer die Wahrheit und das weiß angesichts der öffentlichen Beweislast mittlerweile die ganze Welt. Trotz Mediensperre und zionistischer Desinformation.
  •  die größere Öffentlichkeit über die Menschenrechtssituation im besetzten Palästina: dazu zählt die offiziell legitimierte Verteidigung von Folter und sexuellem Missbrauch, aber auch des Völkermords und der Aushungerung der palästinensischen Bevölkerung. Israel lügt also nicht nur systematisch, sondern betrachtet nach offiziellen Stellungnahmen von israelischen Ministern, Generälen und Medien die palästinensische  Zivilbevölkerung außerdem nicht als menschliche Wesen. Premier- und ehemaliger Verteidigungsminister wie mehrere Minister der rechtsextremen Regierung sind auch vor dem ICC wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
  • die Realität und Illegalität der israelischen Besatzung, die zuletzt auch wegen der Siedlergewalt in der Westbank internationale Aufmerksamkeit erhalten hat.
  • erweiterte Kenntnisse über die menschenverachtende Realität und Praxis des israelischen Strafvollzugs. (Administrativhaft, Kinder im Knast, …) Da der zuständige rechtsextreme Minister vor laufenden Kameras selbst durch seine Folterkeller führt, kann auch keine Institution behaupten, dass es sich dabei nur um Spekulation handelt oder nichts davon gewusst zu haben.
  • der internationale Pariah-Status, der Israels Politik mittlerweile heimsucht. Er geht einher mit dem Abbau von Privilegien: Israel darf nicht mehr alles, ohne auf internationale Ablehnung zu stoßen. Trotz Medienzensur und Hasbara entsetzt die zionistische Politik von Folter, Kriegsverbrechen, Genozid und Siedlerterror die Welt. Nicht die Eliten, die nach wie vor den Zionismus unterstützen, aber die Menschen. Trotz einer gigantischen Zensur zählt nach Studien und Umfragen Israel neben den USA zu den Ländern, die von der Weltöffentlichkeit am stärksten abgelehnt werden. Der Opferstatus wirkt dagegen immer weniger.
  • die Absurdität des Verfahrens: „Verbrechen in Litschau und Umgebung“ durch angebliche whats up und facebook Anleitungen zu einem Anschlag, der nie stattgefunden hat. Dazu die Farce eines Prozesses, bei dem der Widerruf der Belastungszeugen von allen Instanzen völlig ignoriert wurde.