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Stellungnahme des Altkatholischen Bischofs Bernard Heitz im Vorfeld zu einer Debatte um die umstrittene Dokustelle Politischer Islam


31. Oktober 2020

Von Bernhard Heitz, Bischof emer.

Meine Thesen zur Errichtung einer Dokustelle betr. „Politischer Islam, Islamismus“ in Österreich

Eine Grundthese vorweg:

Böckenförde Diktum:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“.

Dazu gehört ganz wesentlich die Gabe der R e l i g i o n, die Ausrichtung des Menschen auf das Transzendentale, das seiner Existenz voraus ist und eine immer neue Aufgabe bleibt.

Meine Thesen zur Errichtung einer Dokustelle betr. „Politischer Islam, Islamismus“ in Österreich:

1.  Gegen eine wissenschaftlich begleitete, unabhängige Dokumentationsstelle in Österreich gegen Antisemitismus, Kolonialismus, Rassismus, Extremismus und apartheitmäßiger Diskriminierung bzw. ablehnender Ausgrenzung von Minderheiten und religiöser Gruppen in einer demokratisch offenen Gesellschaft besteht grundsätzlich kein Einwand.

2.  Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist eine staatlich anerkannte Religion. Sie unter Generalverdacht zu stellen widerspricht der staatlichen Anerkennung.

3.  Begriffe wie „politischer Islam“ oder „Islamismus“ sind von vorneherein ideologisch befrachtet. „Politisch“, öffentlichkeitsrelevant ist jegliche Religionsausübung im Sinne der Förderung humaner Grundhaltungen wie psycho-sozial-kulturellen Zusammenhalts einer Gesellschaft.

4.  Nach jahrhundertelanger „Allianz von Militär, Thron und Altar“ ist nach christlicher Staatsauffassung das solidarische Gemeinwohlprinzip von Individualität, Personalität und Solidarität getreten.

5.  Die Bekämpfung terroristischer, identitärer und demokratiefeindlicher Untergrund- und Parallelgesellschaften ist in einem Rechtstaat an die Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative gebunden.

6.  Alle Bewohner und Bewohnerinnen Österreichs, Kirchen und Konfessionen, Religionen und Gemeinschaften, Parteien und Institutionen stehen auf dem Boden demokratischer Grundrechte und unterliegen alle gleichermaßen der staatlichen Aufsicht bzw. im Falle einer Religionsgesellschaft kultusministerieller Kontrolle, was z.B. den Religionsunterricht betrifft.

7.  Ein „Überwachungsansinnen“ über eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, in diesem Fall über die muslimische Bevölkerung Österreichs, untergräbt das Vertrauen der Menschen zueinander, den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt und ist somit für a l l e  „unzumutbar“.

8.  Eine Dokumentationsstelle im Sinne meiner 1. These kann nur auf der Basis parlamentarischer Beschlussfassung und unter der vertrauensvollen Mitwirkung der betroffenen Islamischen Glaubensgemeinschaft und ihrer gesetzlichen Organe errichtet werden.

9.  Es wäre zu gewährleisten, dass sie aus einem Gremium von nationalen und internationalen Experten, Religionswissenschaftlern und Ökumenikern zusammengesetzt sein muss, mit dem alleinigen Ziel, interreligiös und innerstaatlich dialogisch dem Frieden zu dienen.

10. Fundamentalistische „Kreuzzugsmentalitäten“, Unfehlbarkeitsansprüche und alleiniger Wahrheitsanspruch haben sich in der Geschichte als Fehlformen und Missbrauch von Religion erwiesen, können aber im Sinne von Aufklärung, Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit in gegenseitigem Respekt und durch Dialog überwunden werden.