Aus der Zeitschrift „Die Krähe“
In den vergangenen 20 Jahren starben tausende Menschen in Kriegsgebieten durch den Einsatz von Kampfdrohnen. 2013 wurde bekannt, dass viele dieser Tötungsmaschinen von Motoren des österreichisch-kanadischen Herstellers BRP Rotax angetrieben werden. Oft sind sie auf beiden Seiten der Front im Einsatz – aktuell etwa in Israel, im Iran und in der Ukraine. Alles rechtens, sagen BRP Rotax und die österreichische Bundesregierung. Doch unsere aktuelle Recherche zieht das in Zweifel.
Der Tod kommt von oben. Schneller als man denken kann, rast eine gesteuerte Rakete mit fragmentierbarem Splittergefechtskopf heran, kurz zuvor abgeschossen von einer hochfliegenden, kaum sichtbaren Kampfdrohne. Weit entfernt, in der israelischen Luftwaffenbasis Palmachim, steuert ein Soldat am Bildschirm diese Drohne. Die Menschen, die von ihren Raketen zerfetzt werden sollen, hat jedoch höchstwahrscheinlich ein KI-Algorithmus ausgewählt.
Gerade noch lag Ruhe über dem Wohnviertel in Rafah im Gazastreifen. Sekundenbruchteile später folgt die Explosion mit Druckwelle und Staubwolke. Einige Menschen sind sofort tot, Trümmer fliegen durch die Luft, am Boden krümmen sich Verletzte, manche werden erst später sterben. Österreichische Technik ist mit dabei. Nicht nur hier in Rafah im Gazastreifen, sondern seit mehr als 15 Jahren weltweit, wo auch immer getötet wird. In Afghanistan und Pakistan, im Irak, in den Kurdengebieten, in Somalia und neuerdings auch in der Ukraine und im Iran.
Am 26. Jänner dieses Jahres übermittelte die österreichische Anwältin Astrid Wagner im Namen mehrerer zivilgesellschaftlicher Gruppierungen eine Anzeige an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Friedensaktivisten werfen dem Management der österreichisch-kanadischen Firma BRP Rotax aus Gunskirchen vor, jahrelang Motoren für Kampfdrohnen an Rüstungskonzerne wie Elbit Systems und IAI (Israel) oder General Atomics (USA) geliefert zu haben. Offiziell wurde an Zwischenhändler geliefert, welche die Motoren an Rüstungskonzerne übergaben. Dabei soll BRP Rotax laut Zeitungsberichten seit mindestens 2013 voll informiert gewesen sein, dass seine Technologie für außergerichtliche Tötungen von tausenden Menschen in Pakistan und anderen Ländern eingesetzt wurde.
Antriebe für „Kriegsluftfahrzeuge“ gelten laut Gesetz (Kriegsmaterialverordnung, Paragraph 1, Abschnitt III) als Rüstungsgüter und brauchen eigentlich eine Export-Bewilligung des Innenministeriums (BMI). In ausführlichem Schriftverkehr mit dem BMI zwischen 12. Jänner und 13. März 2026 bekam Die Krähe jedoch mitgeteilt, dass die BRP Rotax-Motoren „kein Kriegsmaterial“ seien. Obwohl die oben genannte Verordnung explizit festhält, dass „Antriebe von Kriegsluftfahrzeugen“ als Kriegsmaterial gelten und bewilligungspflichtig seien. Die Motoren sind Antriebe – und die Kampfdrohnen in Israel und anderen Ländern sind „Kriegsluftfahrzeuge“.
Eine Bewilligung durch das BMI wäre laut Kriegsmaterialgesetz (Paragraph 3, Abs. 1, Z 2 und 3) rechtswidrig, wenn in ein Kriegsgebiet exportiert wird oder das Exportgut im Zielland bei Menschenrechtsverletzungen zum Einsatz kommt. Beide Kriterien treffen auf Israel zu.
Warum also kann BRP Rotax seit mehr als 15 Jahren Motoren über Zwischenhändler an Hersteller von Kampfdrohnen liefern, ohne dass es Konsequenzen hat? Drücken die zuständigen Ministerien alle Augen zu? Wird die Gesetzgebung umgangen, um aus dem Kriegsgeschäft Profit zu schlagen?
Sogar die CIA tötete mit österreichischen Motoren
Blicken wir zunächst zurück auf das Jahr 2013. Im bereits erwähnten Artikel berichtete die Tageszeitung „Die Presse“ über tausende targeted killings, gezielte Drohnentötungen in Pakistan, Afghanistan, Somalia und im Jemen. Tausende angeblich „Verdächtige“ fanden sowohl unter US-Präsident George W. Bush als auch unter Barack Obama ihren Tod – ohne Gerichtsverfahren, ohne Kriegserklärung. Getötet wurden sie meist von Hellfire-Luft-Boden-Raketen, abgefeuert von Predator-Drohnen. Und in all diesen in Kalifornien vom Rüstungskonzern General Atomics gebauten Predator-Kampfdrohnen des Typs MQ-1 waren österreichische Rotax-914-Antriebe verbaut.
Die targeted killings erfolgten auf offener Straße, auf dem Weg zur Arbeit oder zum Markt, „sauber“ und anonym per Fernsteuerung. Oft wurden auch Unbeteiligte schwer verletzt oder getötet. Die englische Zeitung „The Guardian“ berichtete damals unter Berufung auf das Bureau of Investigative Journalism, dass sich unter den zwischen 2004 und 2012 alleine in Pakistan ermordeten 2.500 bis 3.300 Menschen mindestens 176 getötete Kinder befanden. Insbesondere die „Doppelschläge“, bei denen auch die herbeieilenden Hilfskräfte umgebracht werden, bezeichnete „The Guardian“ als potenzielle Kriegsverbrechen.
Die Firma Rotax in Gunskirchen (OÖ) produziert seit Jahrzehnten Antriebe für Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, großteils für den Freizeitbereich. 1970 wurde Rotax vom kanadischen Hersteller Bombardier gekauft und nennt sich heute BRP Rotax.
Am 9. 10. 2020 kam der Konzern neuerlich in die Medien, als „Der Standard“ über Rotax-Motoren in türkischen Bayraktar-TB2-Kampfdrohnen berichtete, die im armenisch-aserbaidschanischen Krieg in Berg-Karabach und bei der Tötung von syrischen Milizen und PKK-Kämpfern im Nordirak eingesetzt wurden. Das österreichische Wirtschaftsministerium sah darin kein Problem. Die Motoren würden als „Freiwaren“ nicht unter das Waffenembargo fallen, das 2016 vom österreichischen Parlament gegen die Türkei erlassen worden war. Und BRP Rotax betonte, wie schon bei den Predator-Drohnen, dass man keine „direkten“ Lieferungen an Drohnen-Hersteller tätige, sondern die Motoren über ein Distributoren-Netzwerk vertreibe. Knapp zwei Wochen nach dem „Standard“-Artikel teilte BRP Rotax mit, dass man Lieferungen in „Länder mit unklarer Nutzung“ gestoppt habe. War die rechtliche Lage vielleicht doch nicht so einwandfrei? Die Belieferung von anderen Drohnenherstellern ging hingegen weiter.
Rotax-Motoren für Kriegsdrohnen beider Seiten
Inzwischen sind Drohnen ein zentraler Teil der Tötungsmaschinerie des Krieges. Israel setzt Kampfdrohnen des Typs Hermes 900 gegen Palästinenser im Gazastreifen ebenso ein wie gegen den Iran. Erzeugt werden sie vom israelischen Rüstungskonzern Elbit Systems und vom indischen Adani-Elbit Joint Venture. Die Motoren stammen aus dem oberösterreichischen Gunskirchen. Auch zwei andere Typen israelischer Militärdrohnen (Hermes 450 von Elbit Systems und Heron 1 von IAI) verwenden österreichische Rotax-Antriebe. Der Iran wiederum baut Rotax-Motoren in seine Kampfdrohnen des Typs Shahed-129 ein – gekauft über Umwege, da gegen das Land ja ein Handelsembargo besteht.
Und auch im Ukrainekrieg verwenden beide Seiten Rotax-Motoren zum Töten: Die Ukraine setzt türkische Bayraktar-TB2-Kampfdrohnen gegen die russischen Truppen ein, sowie ferngesteuerte Wasserdrohnen mit Rotax-Antrieb zum Versenken von Schiffen. Russland wiederum verwendet im Krieg gegen die Ukraine iranische Shahed- und Mojaher-Drohnen mit Rotax-Motoren.
Die Pressesprecherin von BRP Rotax erklärte Ende Oktober 2022, dass man über die „angebliche Verwendung“ von Rotax-Motoren durch iranische Drohnen in „Konfliktgebieten“ informiert worden sei. Man nehme diese Situation sehr ernst.
Doch wie ernst nimmt BRP Rotax die – laut eigenen Aussagen – „ausschließlich zivile Zulassung“ ihrer Motoren tatsächlich? Offiziell wurde beispielsweise an den israelischen Zwischenhändler Condor Aviation in Caesarea geliefert. Hat BRP Rotax tatsächlich nicht gewusst, dass die Händler in den USA und in Israel die Motoren an die Rüstungskonzerne General Atomics (USA), IAI (Israel Aerospace Industries, Hersteller der Heron-Drohnen) und Elbit Systems (Hersteller der Hermes-Drohnen) weiterverkaufte?
Kooperation mit ausländischen Rüstungskonzernen
Ganz im Gegenteil: Die Geschäftsführung von BRP Rotax hat die Verwendung der Motoren in militärischen Drohnen sogar aktiv beworben. Auf der Webseite der israelischen Forschungsanstalt Technion in Haifa zeigten (inzwischen gelöschte) Fotos einer militärischen Tagung vom 25. Jänner 2018, wie der damalige BRP-Rotax-Geschäftsführer Thomas Uhr gemeinsam mit dem damaligen Vizedirektor für Antriebssysteme und heutigen Generaldirektor Peter Ölsinger die militärische Nutzung der Rotax-Antriebe im Drohnenbereich präsentierten. (Die Fotos liegen der Redaktion vor.) Gesponsert wurde diese „7th Conference on Propulsion Technologies for Unmanned Aerial Vehicles“ (7. Konferenz für Antriebstechnologien für Unbemannte Luftfahrzeuge) am Technion – Israel Institute of Technology von den israelischen Rüstungskonzernen Elbit Systems und IAI, sowie von MAFAT, der Rüstungskooperation zwischen dem israelischen Verteidigungsministerium und den Streitkräften (IDF). Rotax-Manager Uhr hielt dort den Vortrag „Propulsion systems for UAVs: One size fits it all?“.
Die Presseabteilung von BRP Rotax erklärte gegenüber Die Krähe dazu: „Die Veranstaltung fand zu einem Zeitpunkt statt, als sowohl die Sicherheitslage in der Region als auch die internationale Wahrnehmung sicherheitsrelevanter Technologien noch eine andere war als heute. Seitdem ist das geopolitische, soziale und wirtschaftliche Umfeld zunehmend komplexer geworden – und BRP hat sich entsprechend weiterentwickelt. (…) Eine Teilnahme an einer vergleichbaren Veranstaltung würde heute im Lichte unserer aktuellen Compliance-Vorgaben, der Military Sales Policy und des internationalen Umfelds sorgfältig geprüft und bewertet werden.“
Noch brisanter ist der Bericht eines Fachjournals für Rüstungsthemen vom 11. 8. 2025, dass BRP Rotax gewisse Motoren speziell für die Erfordernisse der neu entwickelten militärischen Drohne Heron MK2 des Konzerns IAI angepasst habe. Damit wird eine direkte Kooperation von BRP Rotax mit einem Rüstungskonzern eines kriegführenden Landes nachgewiesen. Heron MK2 kann 45 Stunden in der Luft bleiben und unterstützt unter anderem die Auffindung und Bekämpfung von U-Booten. Mit einem Motor aus Gunskirchen.
Noch im November 2025 erklärte die Presseabteilung von BRP Rotax: „Unsere Motoren sind derzeit nicht für militärische Zwecke ausgelegt und werden von den zuständigen zivilen Luftfahrtbehörden zertifiziert.“ Jedoch erscheint die Strategie „Es geht uns nichts an, was die Zwischenhändler mit den Motoren machen“ mittlerweise wenig glaubwürdig.
Rechtswidrige Exporte?
Das Wirtschaftsministerium (BMWET) teilte auf Nachfrage von Die Krähe am 13. 3. 2026 mit, dass BRP Rotax bisher glaubhaft verneint habe, Motoren für militärische Zwecke abgeändert zu haben. Der Export von Antrieben, die speziell für die Verwendung in militärischen Drohnen modifiziert worden seien, sei als Militärgut gemäß EU-Militärgüterliste genehmigungspflichtig. Das BMWET als Genehmigungsbehörde erstatte Anzeige gemäß Paragraph 78 StPO, wenn es einen konkreten Verdacht auf Export von für militärische Zwecke abgeänderten Motoren gäbe. Man benötige hierzu im Ministerium allerdings nähere Informationen.
Auch beim Innenministerium (BMI) hat Die Krähe nachgefragt, zumal Antriebe von „Kriegsluftfahrzeugen“, wie oben erwähnt, laut Kriegsmaterialverordnung ja als Rüstungsgut eingestuft werden und in diesem Fall das BMI zuständig ist. Dieses erklärte in einem Antwortschreiben, ebenfalls vom 13. 3. 2026, dass laut Kriegsmaterialverordnung „Triebwerke“ von „Luft- und Raumfahrzeugen“ dann als Kriegsmaterial anzusehen seien, wenn diese „Luft- und Raumfahrzeuge“ für den „unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut und ausgerüstet“ seien.
Die etwas schwammig formulierte Verordnung stammt noch aus der Zeit, bevor Drohnen im Krieg eine wesentliche Rolle spielten.
Es bleibt die Rechtsfrage offen, ob nur die Kampfdrohnen oder eben auch die Antriebe „für den unmittelbaren Kampfeinsatz besonders gebaut“ sein müssen, um als Kriegsmaterial eingestuft zu werden. Es gibt Hinweise, dass BRP Rotax bereits vor über 25 Jahren seine Motoren speziell für den Einbau in amerikanischen Predator-Drohnen modifizierte, ebenso wie Jahre später die Antriebe für die israelischen Militärdrohnen des Typs Heron MK2.
Ein weiteres relevantes Gesetz ist das Außenwirtschaftsgesetz, das bei allen Exportgütern (nicht nur bei Rüstungsgütern) zur Anwendung kommt, jedoch laut BMWET nur, wenn im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens eine Exportbewilligung beantragt wird.
Laut Paragraph 6 ist eine Ausfuhr von Gütern zu untersagen, wenn diese im Zielland für interne Repression oder zur Verletzung der Menschenrechte oder des Völkerrechts eingesetzt werden. Wenn also kein Genehmigungsverfahren für die Motoren stattfindet, scheint dieses Gesetz – so wurde uns zumindest mitgeteilt – wirkungslos zu sein. Dies, obwohl Menschen- und Völkerrechtsverletzungen und in Gaza auch die Repression der Zivilbevölkerung beim Einsatz der Predator-, Hermes- und Heron-Drohnen nachweisbar sind und außer Zweifel stehen.
Es wird sich zeigen, ob die Anzeige von Rechtsanwältin Astrid Wagner einen Anfangsverdacht und Ermittlungen auslösen wird. Im weit zurückliegenden Fall Noricum dauerte es Jahre, bis die Ermittlungen – angesichts eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erst wirklich in Gang kamen.
Österreichs Politik setzt auf Rüstungsexporte
Die Bundesregierung setzt inzwischen auf eine Aufweichung der Waffenexportgesetze. Bereits im September 2025 forderte Staatssekretär Sepp Schellhorn, dass das Kriegsmaterialgesetz an die „Notwendigkeiten unserer Zeit angepasst“ gehöre. Eine Novelle sei nötig, damit Österreich am 800 Milliarden schweren EU-Aufrüstungsplan „ReArm Europe Plan 2030“ mitverdienen könne.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer besuchte am 14. Jänner 2026 demonstrativ das BRP-Rotax-Werk und kündigte am 26. Jänner eine Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes zur Erleichterung von Rüstungsexporten an. Mitte Februar 2026 wurden im Ministerrat Vereinfachungen für Rüstungsexporte durch ein „Sicherheitsexportgesetz“ beschlossen.
Und auch BRP Rotax, die bisher offiziell nur für zivile Zwecke produzierten, schrieben am 4. 11. 2025 in einer weiteren Anfragebeantwortung an Die Krähe: „BRP Inc. hat im Rahmen seines neuen strategischen Plans kürzlich angekündigt, bis Ende des Geschäftsjahres 2028 Fahrzeuge und Motoren für den Bereich Defense & Specialized Vehicles (DSV) im Markt zu etablieren – darunter Anwendungen für den Sicherheits- und Verteidigungssektor.“
Quellen:
Kampfdrohne:
Zeitungsberichten:
Kriegsmaterialverordnung:
Kriegsmaterialgesetz:
Predator:
The Guardian:
Bureau of Investigative Journalism:
Der Standard:
gestoppt:
Hermes 900:
Bayraktar-TB2:
Wasserdrohnen:
verwendet:
Mojaher-Drohnen:
Condor Aviation:
Vortrag:
Fachjournals für Rüstungsthemen:
Heron MK2:
U-Booten:
Predator-Drohnen modifizierte:
ebenso wie Jahre später:
Außenwirtschaftsgesetzes:
Sepp Schellhorn:
Wolfgang Hattmannsdorfer:
Novellierung:
Sicherheitsexportgesetz:
