Kundgebung: Freitag 14.8, 12:00 Herrengasse, vor dem Innenministerium
Während ÖVP und FPÖ erneut über eine sogenannte „Sicherungshaft“ in Österreich philosophieren, die es ihnen erlauben soll, Menschen, die sie selbst als „Gefährder“ eingestuft haben, einzusperren, ohne dass diese eine Straftat begangen haben, arbeiten die Behörden bereits emsig daran, Aktivist:innen als „Gefährder“ zu labeln.
Ende Juli wurden vier Aktivist:innen, die am 6. Juni an der Kundgebung zum Gedenken an den Jahrestag der Besatzung des Westjordanlands und des Gazastreifens im Krieg von 1967 (Naksa) teilnahmen, durch Polizist:innen in den Morgenstunden persönlich Bescheide zugestellt, wonach sie, aufgrund der Verwendung des Spruchs „From the river to the sea, palestine will be free“ als „Gefährder:innen“ einzustufen wären. Betroffen sind drei Palästinenser:innen sowie ein pro-palästinensischer Aktivist und Künstler mit kongolesischen Wurzeln.
Völlig kontextlos wurde ihnen in dem Schreiben mitgeteilt, dass sie wegen einer sich in dem Spruch angeblich manifestierenden „Unterstützung von Terrorismus“ keine Waffen besitzen dürften.
Dabei ist festzuhalten, dass der durch den Erlass des Bundesministeriums für Justiz unterstellte Zusammenhang zwischen „From the river to the sea, Palestine will be free“ als Ausdruck von Terrorunterstützung bereits mehrfach vor Gericht als unrichtig zurückgewiesen wurde! Eine Vielzahl von erfolgreichen Einsprüchen gegen Untersagungen bzw. Auflösungen von Kundgebungen zeugen davon.
Das Handeln der Landespolizeidirektionen bleibt davon völlig unberührt, denn bereits im Oktober 2023 erging eine interne Dienstanweisung seitens des Landespolizeipräsidenten, dass „From the river to the sea…“ undifferenziert mit einem Exekutivhandeln in Verbindung bringt. Im Mai 2024 wurde diese Dienstanweisung noch einmal ausgeweitet und verschärft und bestimmt seitdem das repressive Vorgehen der Polizei. Die Dienstanweisung erfolgte aufgrund der Einschätzungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), also der politischen Polizei, die insbesondere seit 2020 fest auf das antidemokratische Sicherheitsdenken der ÖVP fokussiert ist, jetzt mit dem Minister Karner an der Spitze. Diese Dienstanweisungen gelten unseres Wissens nach noch immer und werden jetzt noch einmal herangezogen, um auf der Basis des Sicherheitspolizeilichen und verwaltungsrechtlichen Ebene Bescheide zu erlassen.
Der Erlass wird wiederum wiederholt herangezogen, um eine rechtliche Deckung der polizeilichen Anweisungen zu behaupten, um Demonstrationen zu untersagen und diente auch als Grundlage, um die mehrmonatige Inhaftierung eines palästinensischen Aktivisten zu rechtfertigen. Seine Festnahme aufgrund dieses Spruchs wurde vom Wiener Obergericht als unrechtmäßig erklärt.
Das Vorgehen der Polizei stellt einen Missbrauch des Verwaltungsrechts dar und ist im Kontext der Diskussion über „Gefährder“ hoch gefährlich und problematisch. Auch jetzt kann die Einstufung als „Gefährder:in“ für die Betroffenen bereits jetzt weitreichende Konsequenzen im zivilen Leben haben, etwa für jene, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollen oder jene, die sich in einem Asyl- oder Staatsbürgerschaftsverfahren befinden.
Die zugestellten Briefe dienen der Einschüchterung und Repression gegen Palästinenser:innen und Aktivist:innen, die sich gegen Besatzung und Unterdrückung und für einen gerechten Frieden in Palästina einsetzen.
Das Vorgehen reiht sich in eine zunehmende Kriminalisierung palästinensischer Stimmen und palästinasolidarischer Aktivitäten ein. Statt Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen, werden demokratische Grundrechte zunehmend mit Mitteln der Exekutive, abseits der Rechtssprechung, versucht einzuschränken und politische Ausdrucksformen für Frieden und Gerechtigkeit unter Generalverdacht des Terrorismus gestellt. Darin manifestiert sich ein Zug zur Exekutivdiktatur, die mit Bescheiden an den Entscheiden der Justiz und an der Rechtslage vorbei agiert. Ein internationales Beispiel dafür ist der Fall von Hüsyin Dogru, der aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit von der EU, ohne Anklage und ohne richterlichen Bescheid, von der Europäischen Union auf die Sanktionsliste gesetzt wurde, und nun mit Reisebeschränkungen, Kontosperrungen sowie das Einfrieren von Vermögenswerten konfrontiert ist, die weit in seine Grundrechte eingreifen.
Gegen diese Versuche der Kriminalisierung von Palästinenser:innen und palästinasolidarischer Kräfte braucht es ein geeintes und starkes Vorgehen sowie eine entschlossene Verteidigung der demokratischen Grundrechte.
Nachstehend veröffentlichen wir die Erklärung des Arabischen Palästina-Clubs, der den umfassenderen Kontext zu den zugestellten Bescheiden erklärt. Natürlich werden gegen diesen Missbrauch des Verwaltungsrechts durch die Exekutive und die Willkür der Einstufung von Aktivist:innen bereits rechtliche Schritte geprüft: https://arabpalestineclub.org/?p=1373&lang=de
