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Liste GAZA - Stimmen gegen den Völkermord

28/6/2024
Für Frieden, Neutralität und Gerechtigkeit Seit bald einem Jahr begeht Israel einen Völkermord an den Palästinenserinnen und Palästinensern, doch von den im österreichischen Parlament vertretenen Parteien hat sich bisher niemand dagegen ausgesprochen. Die … [weiterlesen]

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Prozess gegen Pro-Palästina-Aktivist Pröbsting: Berufung eingelegt


10. Mai 2024

Pressemitteilung des RCIT Media Teams, 8. Mai 2024

www.thecommunists.net

Wie wir vor wenigen Tagen berichteten, wurde der pro-Palästina-Aktivist Michael Pröbsting in einem Gerichtsprozess am 2. Mai zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Michael, der auch Internationaler Sekretär der Revolutionary Communist International Tendency (RCIT) ist, war wegen „Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten“ angeklagt. Grundlage dieser Anklage war seine in einer Video-Botschaft dargelegte Solidarität mit dem palästinensischen Widerstand und die Ablehnung des israelischen Apartheid-Staates. (Siehe https://www.thecommunists.net/rcit/petition-no-to-criminal-complaint-against-pro-palestine-activist-michael-proebsting/#anker_25)

In Absprache mit seiner Rechtsanwältin, Frau Dr. Astrid Wagner, hat Michael nun Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. „Wie ich schon vor Gericht sagte, ist dies ein politischer Prozess. Ein Schuldspruch – selbst wenn er relativ mild ausgefallen ist – kann als Präzedenzfall dienen um auch andere pro-Palästina-Aktivisten zu verurteilen. Dazu darf es nicht kommen!

Darüber hinaus wurde Strafanzeige gegen den Einsatzleiter des Polizeieinsatzes beim Prozess am 2. Mai am Landesgericht für Strafsachen Wien erstattet wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gem. § 302 StGB. Wie berichtet, wurde der Prozess kurzfristig in einen sehr kleinen Saal verlegt, was dazu führte, dass nicht nur fast keine Beobachter (einschließlich Michaels Ehefrau) teilnehmen konnten, sondern sogar nicht einmal alle anwesenden Journalisten. Als ein Journalist den Saal verließ und dadurch ein Platz frei wurde, hinderte der Einsatzleiter einen anderen Journalisten (von Servus-TV) den Saal zu betreten.

Frau Dr. Wagner sagte dazu: „Hier geht es um eine Säule des Rechtsstaates. Nach der österreichischen Bundesverfassung (Art 90 B-VG) sind alle Gerichtsverhandlungen grundsätzlich öffentlich. Grundsätzlich muss jede Person Zugang zu einer Gerichtsverhandlung haben. Wenn jetzt sogar einzelne Journalisten von einem Prozess ausgeschlossen werden, schafft das einen gefährlichen Präzedenzfall!

Wir wiederholen: ungeachtet wie der Prozess letztendlich ausgehen wird, unsere Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf wird nicht nachlassen! Wir machen weiter!