Die Siedlungsaktivitäten in den palästinensischen Gebieten gelten als völkerrechtswidrig. Grundlage ist ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2024, das die israelischen Siedlungen für rechtswidrig erklärte. Diese Aktivitäten widersprechen zudem zentralen Vereinbarungen der 1993 geschlossenen Osloer Friedensabkommen.

In der vergangenen Woche legte das Berichts der Advocacy-Gruppe Global Echo Litigation Centre nahe, dass Agrarprodukte aus den besetzten palästinensischen Gebieten auf dem EU-Markt als reguläre israelische Waren gekennzeichnet werden.

Über einen Vorschlag, Zölle bzw. ein Importverbot auf Waren aus israelischen Siedlungen zu erheben, würde der Europäische Rat, das oberste politische Leitungsorgan der Europäischen Union, mit qualifizierter Mehrheit entscheiden. Nötig wäre die Zustimmung von mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, die zugleich mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung vertreten.
Eine Gruppe von Staaten, darunter Frankreich und Schweden, wirbt bereits für diesen Ansatz. Zölle bzw. Importverbote fielen in den Bereich der Handelspolitik und erforderten daher nur eine qualifizierte Mehrheit, argumentieren sie.
Frankreichs Außenhandelsminister Nicolas Forissier sagte kürzlich, Beschränkungen des EU-Handels mit israelischen Siedlungen seien „nicht aggressiv, sondern normal“.

Im Mai verabschiedete die EU bereits restriktive Maßnahmen gegen extremistische Siedler und die sie unterstützenden Organisationen. Möglich wurde dies, weil die neue ungarische Regierung das von Ex-Ministerpräsident Viktor Orbán verhängte Veto aufhob.

„Es bestand ein klares Verständnis, dass die Optionen eindeutig sein müssen. Ich nehme das mit zurück ins Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare“, sagte Kaja Kallas als EU-Aussenbeaftragte.

Das stärkt den Vorstoß für neue Handelsbeschränkungen, um Israels völkerrechtswidrige Ausweitung im Westjordanland einzudämmen.

Karikatur: Carlos Latuff für Mondoweiss.net: https://www.instagram.com/carloslatuff/