Während in Gaza Menschen verhungern, Krankenhäuser zerstört werden, ganze Stadtviertel in Trümmern liegen und internationale Gerichte sowie UN-Gremien über den Vorwurf des Genozids beraten, beschäftigt sich das Wiener Straflandesgericht mit Rafael Eisler, einem Aktivisten, der genau diese Verbrechen öffentlich anprangert.

Rafael Eisler stand vor Gericht, weil er angesichts von Völkermordvorwürfen eine Sprache wählte, die der Schwere dieser Verbrechen gerecht werden sollte. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Anzeige des Außenministeriums unter Beate Meinl-Reisinger beim Staatsschutz.

Solidarität mit Gaza im Gerichtssaal

Rund fünfzig Menschen begleiteten Rafael Eisler zum Landesgericht. Sie kamen in Solidarität mit Rafael – und mit den Menschen in Gaza. Der Prozess war für sie mehr als ein Verfahren gegen einen einzelnen Aktivisten. Er stand stellvertretend für den Versuch, Kritik an Israels Krieg und an der österreichischen Unterstützung dieser Politik einzuschüchtern.

Da der ursprünglich vorgesehene Verhandlungssaal nur für acht Zuhörer Platz bot, wurde die Verhandlung kurzfristig in einen größeren Saal verlegt. Vier Polizisten waren während der gesamten Verhandlung anwesend – ein ungewöhnliches Bild für einen Prozess, in dem es um politische Äußerungen geht.

Vertreten wurde Rafael von der Strafverteidigerin Dr. Astrid Wagner.

Angeklagt war er wegen zweier Sachverhalte: Zum einen wegen scharfer Kritik an Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, zum anderen wegen eines Memes, das Israel als Krebsgeschwür darstellte und von der Staatsanwaltschaft als Verhetzung gegenüber Juden gewertet wurde.

„Überhaupt nicht.

Der Richter fragte Rafael, ob er seine Formulierungen im Rückblick nicht für überzogen halte.

Die Antwort kam ohne jedes Zögern.

„Überhaupt nicht.

Rafael erklärte, dass sich seine Kritik nicht gegen Beate Meinl-Reisinger als Privatperson richte, sondern gegen ihr politisches Handeln.

Als Außenministerin vertrete sie Österreich nach außen. Er selbst fühle sich jedoch von einer Politikerin nicht vertreten, die Israel weiterhin als Freund bezeichne, obwohl internationale Gerichte, UN-Expert, Menschenrechtsorganisationen und zahlreiche Genozidforscher Israels Vorgehen in Gaza als schwerste Völkerrechtsverletzungen beziehungsweise als Genozid bewerten.

Deshalb habe er die Formulierung Beate Völkermord-Reiniger verwendet.

Ein Buchstabe – und eine andere Bedeutung

Im Gerichtsakt war festgehalten, Rafael habe Beate Völkermord-Reisinger geschrieben.

Tatsächlich hatte er jedoch Beate Völkermord-Reiniger geschrieben.

Ein einziger Buchstabe – aber ein völlig anderer Sinn.

Rafael betonte, dass „Völkermord-Reiniger“ seine Kritik an der Politik der Außenministerin zum Ausdruck bringe. Er werfe ihr vor, Israels Vorgehen in Gaza trotz der internationalen Vorwürfe von Kriegsverbrechen und Völkermord politisch zu legitimieren und Österreichs Unterstützung dafür aufrechtzuerhalten. Der Richter folgte dieser Argumentation.

Er wertete die Äußerung als politische Kritik im Zusammenhang mit dem Handeln einer Regierungsvertreterin und sprach Rafael vom Vorwurf der Beleidigung und üblen Nachrede frei.

Wie aus Rafaels Formulierung „Völkermord-Reiniger“ im Gerichtsakt „Völkermord-Reisinger“ werden konnte, blieb unbeantwortet. Ob es sich um einen bloßen Übertragungsfehler handelte oder warum aus einer politischen Wortschöpfung eine persönliche Beleidigung wurde, ließ die Verhandlung offen.

Antisemitismusvorwurf als politisches Totschlagargument

Im Mittelpunkt des zweiten Anklagepunktes stand ein Meme, auf dem Krebszellen mit der israelischen Staatsflagge gekennzeichnet waren. Die Staatsanwaltschaft leitete daraus den Vorwurf der Verhetzung ab. Ihre Argumentation stützte sich darauf, dass die israelische Staatsflagge den Davidstern trägt, der zugleich ein jüdisches Symbol ist. Aus ihrer Sicht richtete sich das Meme daher nicht gegen den Staat Israel, sondern gegen Jüdinnen und Juden und begründete den Vorwurf des Antisemitismus.

Rafael widersprach dieser Argumentation entschieden. Er erklärte, dass sich das Meme ausschließlich gegen den Staat Israel und dessen Politik richte. Der Antisemitismusvorwurf beruhe auf einer Gleichsetzung des Staates Israel mit dem Judentum: Kritik am Staat Israel wird als Angriff auf Jüdinnen und Juden interpretiert.

Die Staatsanwaltschaft leitete den Antisemitismusvorwurf aus dem Davidstern auf der israelischen Staatsflagge ab. Damit stellt sich jedoch eine grundsätzliche Frage: Welche staatlichen Symbole Israels könnten überhaupt noch kritisiert werden, ohne dass automatisch der Vorwurf des Antisemitismus erhoben wird? Die zentralen Symbole des Staates Israel – von der Flagge bis zum Staatswappen – greifen bewusst auf jüdische Symbolik zurück. 

Diese Gleichsetzung von Israel, Zionismus und Judentum begegnet palästinasolidarischen Aktivisten seit Beginn des Gaza-Krieges immer wieder. An die Stelle einer politischen Auseinandersetzung tritt der Antisemitismusvorwurf. Wer Israels Politik kritisiert, sieht sich rasch dem Vorwurf ausgesetzt, sich gegen Jüdinnen und Juden zu richten – selbst dann, wenn sich die Kritik ausdrücklich auf das Handeln des Staates Israel bezieht oder von Jüdinnen und Juden selbst geäußert wird.

Auch Daniel Kapp, der seit Jahren öffentlich gegen palästinasolidarische Initiativen auftritt und sich als Mitbegründer des Vereins „Solidarität Israel“ für eine kompromisslose Unterstützung der israelischen Regierung einsetzt, beantragte, sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen. Er erklärte, sich als Jude durch das Meme persönlich betroffen zu fühlen. Der Richter wies seinen Antrag zurück.

Diversion ohne Schuldspruch

Rafael bekannte sich hinsichtlich des Verhetzungsvorwurfs ausdrücklich nicht schuldig.

Gleichzeitig erklärte er, dass er das Meme heute nicht noch einmal in dieser Form veröffentlichen würde.

Nach Beratung mit seiner Verteidigerin entschied er sich, eine diversionelle Erledigung anzunehmen. Das Gericht war zwar dem Argument gefolgt, dass Judentum und der Staat Israel sowie dessen staatlichen Symbole nicht gleichzusetzen seien, dennoch könnte die Darstellung der Flagge Israels auf Krebszellen potenziell verhetzend gegen israelische Staatsbürger:innen interpretiert werden. Mit der Diversion gibt es keinen Schuldspruch und keine strafrechtliche Verurteilung. Er erklärte sich bereit, den vorgesehenen Kostenbeitrag zu leisten und am Programm „Dialog statt Hass“ beim Verein NEUSTART teilzunehmen.

Warum dieser Prozess uns alle betrifft

Vor Gericht stand an diesem Tag nicht nur Rafael Eisler. Verhandelt wurde auch die Frage, wie weit politische Kritik an Israel und an der österreichischen Unterstützung dieser Politik gehen darf, bevor sie kriminalisiert wird.

Der Freispruch im ersten Anklagepunkt und die Diversion im zweiten beendeten zwar das Verfahren. Die politische Auseinandersetzung endet damit jedoch nicht. Solange Kritik an einem Staat oder seiner Regierung mit Feindseligkeit gegenüber Jüdinnen und Juden gleichgesetzt wird, droht der Antisemitismusvorwurf zum Mittel zu werden, die Palästinasolidarität zum Schweigen zu bringen.

Während im Wiener Straflandesgericht verhandelt wurde, gingen die Bombardierungen in Gaza weiter. Menschen starben weiter, Kinder hungerten weiter, und die österreichische Bundesregierung hielt an ihrer Unterstützung der israelischen Regierung fest.

Dennoch war dieser Prozesstag ein Erfolg. Der Freispruch im ersten Anklagepunkt zeigt, dass scharfe politische Kritik nicht automatisch strafbar ist. Und der gescheiterte Versuch, Kritik an der israelischen Staatsflagge pauschal als Antisemitismus zu werten, verdeutlicht, dass diese Gleichsetzung nicht gegeben ist.

Gerichtsverfahren können Protest kriminalisieren. Sie können Menschen einschüchtern. Sie können jedoch nicht die Stimmen zum Schweigen bringen, die sich ihr entgegenstellen.

Dalia Sarig